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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2014
15 K 2271/13 -

Plagiat: VG Düsseldorf weist Klage von Annette Schavan gegen Aberkennung des Doktorgrads zurück

Richter bestätigen Plagiatsvorwurf der Universität / Schavan hat Textpassagen übernommen ohne die Autorenschaft hinreichend kenntlich zu machen

Die ehemalige Bundesbildungs­ministerin Annette Schavan hat im Kampf um ihren Doktorgrad auch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies ihre Klage gegen die Aberkennung des Titels durch die Universität Düsseldorf ab.

Der Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hatte die im Jahre 1980 von Frau Schavan angefertigte Dissertation für ungültig erklärt und ihr zugleich das Recht aberkannt, den ihr damals verliehenen Grad einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) zu führen. Hiergegen klagte Frau Schavan vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht wies die Anfechtungsklage von Frau Schavan ab. Nach Auffassung der Richter enthält die Dissertationsschrift der Klägerin an verschiedenen Stellen Textpassagen, die sie aus anderen wissenschaftlichen Werken übernommen hat, ohne deren Autorenschaft hinreichend zu kennzeichnen.

Ermessensentscheidung der Universität - Verwaltungsgericht stellt keine Ermessensfehler fest

Die Entscheidung, die Dissertation für ungültig zu erklären und den Titel abzuerkennen, liege im Ermessen des Fakultätsrates und nicht des Gerichts. Die Kammer hat die Ermessensentscheidung überprüft und hierbei keine Rechtsfehler festgestellt. Der Fakultätsrat sei von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen und habe alle in Betracht kommenden widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange umfassend gewürdigt und gegeneinander abgewogen. Das gelte auch für den Aspekt, dass die Täuschungshandlung bereits langfristig zurückliege. Dabei hat die Kammer nachvollzogen, dass wissenschaftliche Arbeiten auf Nachhaltigkeit angelegt seien, das heißt Bausteine in einer wissenschaftlichen Erkenntniskette darstellten, sodass es möglich sein müsse, Arbeiten, die nicht den Anforderungen entsprächen, auch nach langer Zeit noch für ungültig zu erklären.

Zulassung der Berufung möglich

Gegen das Urteil kann Schavan beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Schavan teilte aber am 10. April 2014 mit, dass sie gegen das Urteil keine Berufung einlegen wolle.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2014
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf (pm/pt)

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Kommentare (2)

 
 
M. Frank schrieb am 21.03.2014

Ich überlege noch, ob ich Mitleid mit Frau Schavan habe, oder ob mein Unverständis für sie überwiegt. Denn, sie will das Urteil ja nicht anerkennen und somit nicht annehmen. Klar, auch sie hat das Recht, das Urteil überprüfen zu lassen, aber, wer so wie sie als ehemalige Bildungsministerin immer noch in der Öffentlichkeit präsent ist, sollte diese Niederlage hinnehmen können müssen. Zumal sie dem Urteil nach, ja klar betrogen hat. 1980 waren andere Zeiten, aber, warum sich noch länger der Presse aussetzen und darin ja auch immer wieder die vernichtenden Urteile der Bevölkerung zu ihrem unrechtmäßigen Doktortitel lesen zu müssen. Ich schwanke immer noch zwischen Mitleid und Unverständnis.

RA Christian Schultheis antwortete am 24.03.2014

Mitleid?

Ich habe 1981 Abitur gemacht und wir haben schon in der Schule gelernt, wie man richtig zitiert. Das hat sich bis heute nicht geändert. Es gibt daher aus meiner Sicht keinen Grund für Mitleid, denn derartige Betrügereien sollten zum Schutz aller ehrlich arbeitenden Doktoranden und zum Erhalt einer seriösen Wissenschaft genau so geahndet werden.

Der einzige Unterschied zwischen Frau Schavan und Koch-Mehrin und den anderen Titel-Betrügern ist doch, dass Frau Schavan im Ministerium gute Arbeit auf ehrliche und aufrichtige Art geleistet hat, was man von der Koch-Mehrin als Abgeordnete nicht sagen kann. Die Frage ist daher eher, ob dieser Vorfall dazu geeignet ist, als Rücktrittsgrund zu dienen, denn als Ministerin hat sie sich unabhängig vom Doktor-Titel bewährt. Das wiederum ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Hätte Frau Schavan gesagt: "Ja, das mit dem Doktortitel war nicht astrein. Sorry, war ein Fehler." dann wäre sie aus meiner Sicht auch ohne Doktortitel als Ministerin tragbar gewesen. Darüber lässt sich natürlich streiten, nicht aber zu diesem Kernsatz: Der Titel musste aberkannt werden.

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