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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2016
- VG 62 K 19.15 PVL -
Vor Änderung einer langjährig praktizierten Dienstzeitenregelung muss Personalrat beteiligt werden
Eingriff in Aufstellung der Urlaubspläne führt zur Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme
Beruht eine Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) bereits auf einer langjährigen Übung, muss vor einer Änderung dieser Regelung der Personalrat beteiligt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz - KMK) ist ein Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie wird unterstützt vom Sekretariat der KMK. Die Beschäftigten des Sekretariats der KMK gelten kraft Gesetz als Bedienstete des Landes Berlin. Mindestens seit 2002 gewährte der Dienststellenleiter des Sekretariats in Bonn alljährlich am
Unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter in Berlin und Bonn aufgrund der Einstellung zum Karneval hier sachlich gerechtfertigt
Der auf Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten gerichtete Antrag des Personalrats des Sekretariats der KMK hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin wertete die Änderung der Praxis als mitbestimmungspflichtige Maßnahme, weil sie die Aufstellung der Urlaubspläne berühre. Einer Urlaubsgewährung bedürfe es nämlich nur, wenn überhaupt Dienst zu leisten sei; bei einer allgemeinen Dienstbefreiung sei dies nicht der Fall. In der Bonner Außenstelle habe es aber solche langjährige Übung zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22201
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