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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2011
- VG 60 K 9.11 -
Polizisten-Namensschilder: Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht mitbestimmungspflichtig
Frage der Notwendigkeit des Tragens von Dienstkleidung mit Namenschildern unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung
Bei der Einführung von Namens- oder Nummernschildern für Polizeivollzugsbeamte besteht keine Pflicht, die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei geltend gemacht, dass die vom Polizeipräsidenten in Berlin verfügte Geschäftsanweisung ZSE Nr. 2/ 2009 über das Tragen von Namensschildern in der Fassung, die sie durch den Beschluss der Einigungstelle für Personalvertretungssachen erhalten hat, die Mitbestimmungsrechte der
Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung nicht verletzt
Das Verwaltungsgericht Berlin sah Rechte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 4 K 1753/08]) - LAG Köln zu zulässigen und unzulässigen Vorschriften des Arbeitgebers über Fingernägel, Haare und Unterwäsche
(Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18.08.2010
[Aktenzeichen: 3 TaBV 15/10])
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Dokument-Nr. 12571
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