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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufskleidung“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016
- 9 AZR 191/15 -

Reinigungskosten für Hygienekleidung in Schlachtbetrieben sind von Arbeitgeber zu tragen

Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung verpflichtet Arbeitnehmer in lebens­mittel­verarbeitenden Betrieben zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass in lebens­mittel­verarbeitenden Betrieben der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist im Schlachthof der Beklagten im Bereich der Schlachtung beschäftigt. Die Beklagte stellt dem Kläger für seine Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Für die Reinigung dieser Kleidung zieht sie ihm monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn ab.Der Kläger begehrt die Feststellung, dass diese Abzüge unberechtigt sind, und verlangt für die Monate Januar 2011 bis Februar 2014 wegen der bereits vorgenommenen Abzüge eine Lohnnachzahlung in Höhe von 388,74 Euro netto. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Beklagten zurück.... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2012
- B 4 AS 163/11 R -

Hartz IV: Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht vom Einkommen absetzbar

Für das SGB II maßgebende Vorschriften für Werbungskosten enger auszulegen als steuerrechtliche Regelungen

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kann keinen über die zugebilligten Pauschalen hinausgehenden Absetzbetrag für Business-Kleidung und Friseurbesuche in Ansatz bringen. Grundsätzlich sind die für das SGB II maßgebenden Vorschriften für so genannte Werbungskosten enger auszulegen als die steuerrechtlichen Regelungen. So können nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden, während es im Steuerrecht genügt, dass die fraglichen Ausgaben durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Die mit ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft wohnende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt höheres Arbeitslosengeld II im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2008. Sie nahm ab 1. Juni 2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. Der Beklagte bewilligte unter Anrechnung des erzielten Einkommens Leistungen für Juni 2008 in Höhe von 675,89... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2011
- VG 60 K 9.11 -

Polizisten-Namensschilder: Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht mitbestimmungspflichtig

Frage der Notwendigkeit des Tragens von Dienstkleidung mit Namenschildern unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung

Bei der Einführung von Namens- oder Nummernschildern für Polizeivollzugsbeamte besteht keine Pflicht, die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei geltend gemacht, dass die vom Polizeipräsidenten in Berlin verfügte Geschäftsanweisung ZSE Nr. 2/ 2009 über das Tragen von Namensschildern in der Fassung, die sie durch den Beschluss der Einigungstelle für Personalvertretungssachen erhalten hat, die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung nach dem... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 1638/09 -

FG Rheinland-Pfalz zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Reinigung von Berufskleidung als Werbungskosten

Aufwendungen für Reinigung von Kleidung sind in der Regel nichtabzugsfähige Kosten der allgemeinen Lebensführung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.

Im Streitfall war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer kirchlichen Einrichtung nichtselbständig tätig. Während ihrer Arbeitszeit wurde sie in der Küche und in der Cafeteria etc. der Einrichtung eingesetzt. Nach dem Hygieneplan für Personal sowie einer Bestätigung des Verwaltungsleiters war sie gehalten, helle, kochfeste Kleidung (Kopfbedeckung, T-Shirt, Hose, Socken, Kittel... Lesen Sie mehr




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