wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.02.2022
VG 14 L 15/22 -

Johnson & Johnson-Impfstoff: Auch nur einfach Geimpfte gelten weiter als vollständig geimpft

Der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin ließ sich im Oktober 2021 mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (COVID-19 Vaccine Janssen) einmal gegen das Coronavirus impfen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus hat sie nicht erhalten. Nur einmal mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpfte Personen unterliegen seit der Änderung von § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der im Januar 2022 aktualisierten Impfempfehlung nunmehr wieder bundes- und landesrechtlichen Infektionsschutzmaßnahmen. Sie gelten nicht mehr als vollständig geimpft und sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen. Hierdurch sieht sich die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt.

Die 14. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Vorschrift, auf der der Ausschluss von nur einfach mit dem COVID-19 Vaccine Janssen geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut beruhe (§ 2 Nr. 3 SchAusnahmV), im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde. Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Deshalb bedürfe es hier keiner Entscheidung, ob die Vorgabe einer zusätzlichen Einzelimpfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes nach nur einer Impfung mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen sachlich verfehlt oder unzureichend begründet worden sei. Damit gelte die Antragstellerin nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Corona | Corona-Impfung | Geimpfte | vollständig | vollständige

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31447 Dokument-Nr. 31447

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31447

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung