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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 184.14 -
Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Wohngruppe stellt keinen Schwerpunkt der privaten Lebensverhältnisse dar
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin betreibt als anerkannte freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe Wohngruppen mit alternierender Betreuung. Für jede Gruppe sind drei Beschäftigte zuständig, die alternierend etwa sechs Kinder und Jugendliche durchgehend in der
Landesamt für Arbeitsschutz sieht Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) meint, dieses Modell verstoße gegen das
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt rechtliche Auffassung des Landesamtes für Arbeitsschutz
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 21122
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