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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohngruppe“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.09.2020
- B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R und B 3 P 1/20 R -

BSG: Keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen

Kein Wohngruppenzuschlag bei (verkappte) vollstationäre Versorgungsform

Das Bundes­sozial­gerichts hat in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38 a Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI - für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden. Die sämtlich den Zuschlag ablehnenden Urteile der Landes­sozia­lgerichte sind aufgehoben worden. Das Bundessozialgericht misst dem gesetzlichen Ziel der Leistung, ambulante Wohnformen pflegebedürftiger Menschen unter Beachtung ihres Selbst­bestimmungs­rechts zu fördern, hohe Bedeutung bei und hält einen strengen Maßstab für die Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag nicht für gerechtfertigt.

Trotz der Zielrichtung des Gesetzes wäre der Zuschlag (derzeit 214 Euro monatlich) allerdings zu versagen, wenn es sich nicht im Rechtssinne um eine ambulant betreute Wohngruppe, sondern faktisch um eine (verkappte) vollstationäre Versorgungsform handelt, oder wenn die in der Wohngruppe erbrachten Leistungen nicht über diejenigen der häuslichen Pflege hinausgehen. Für gesetzlich begünstigte Wohn- und Versorgungsformen ist maßgebend, dass die Betroffenen im Sinne einer "gemeinschaftlichen Wohnung" die Möglichkeit haben, Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen, und dass sie die Übernahme einzelner Aufgaben außerhalb der reinen Pflege durch Dritte selbstbestimmt organisieren können.... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2018
- L 5 P 97/17 -

Wohngruppenzuschlag: Auch mehrere Zimmer mit jeweils eigener Kochnische und eigenem Badezimmer können als "gemeinsame Wohnung" angesehen werden

LSG NRW zum Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschiede, dass eine gemeinsame Wohnung im Sinne von § 38 a SGB XI auch dann vorliegen kann, wenn mehrere Zimmer mit jeweils eigener Kochnische und eigenem Badezimmer vermietet werden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezog Pflegehilfe nach Pflegestufe I. Er mietete ein Zimmer mit einer Einbauküche und einem separaten Badezimmer an. Dementsprechend sind die anderen Zimmer in der Erdgeschossetage aufgebaut, was die Beklagte zu der Annahme veranlasste, dass eine gemeinsame Wohnung nicht vorliege.Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 184.14 -

Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Wohngruppe stellt keinen Schwerpunkt der privaten Lebensverhältnisse dar

Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin betreibt als anerkannte freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe Wohngruppen mit alternierender Betreuung. Für jede Gruppe sind drei Beschäftigte zuständig, die alternierend etwa sechs Kinder und Jugendliche durchgehend in der Wohngruppe betreuen. Während ein Beschäftigter in der Regel drei bis fünf Tage in Folge in der Wohngruppe wohnt, ist der zweite im Tagesdienst... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Münster, Urteil vom 17.01.2014
- S 6 P 166/13 -

Zuschlag für Pflegeleistungen auch in familiärer Wohngruppe möglich

In einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Pflegebedürftige Anspruch auf pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich

Seit dem 01.11.2012 haben Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben und Leistungen bei häuslicher Pflege für eine im Haushalt tätige Pflegekraft erhalten, einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn das gemeinschaftliche Wohnen dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung dient. Dies entschied das Sozialgericht Münster.

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist der Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung auch dann erfüllt, wenn pflegebedürftige Eltern und ein pflegebedürftiges Kind in einem Familienverbund leben und Leistungen der häuslichen Pflege durch die ebenfalls im Haushalt lebende Schwiegertochter erbracht werden. Die im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands... Lesen Sie mehr




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