wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.04.2021
5 K 3922/18 -

Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden

VG Aachen bestätigt Rechtsmäßigkeit der Räumungsverfügung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom 7. November 2018, mit der dem Eigentümer des Grundstücks aufgegeben wurde, sämtliche bauliche Anlagen zu entfernen und keine neuen Anlagen zu errichten, sei rechtmäßig.

Der Kläger, der seit 2012 Eigentümer des besagten Grundstücks im Hambacher Forst ist und es der Protestbewegung zur Verfügung gestellt hat, wehrt sich seit Jahren gegen Räumungsverfügungen, die sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützen. Eine Verfügung aus dem Jahr 2013 wurde bereits vom Verwaltungsgericht Aachen, dem Oberverwaltungsgericht in Münster und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für rechtmäßig erklärt. Hiergegen ist der Kläger erfolglos vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Kein Recht auf Versammlungsfreiheit bei Waffengewalt

Hinsichtlich der Räumungsverfügung vom 7. November 2018 hat das Gericht deutlich gemacht, dass das Protestcamp kein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben sei, welches wegen der besonderen Anforderungen an die Umgebung oder seiner nachteiligen Wirkung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Auch wurde - wie bereits in dem vorherigen gerichtlichen Eilverfahren mit Beschluss vom 21. August 2019 - betont, dass sich der Kläger nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG berufen könne, um das Verbot des Bauens im Außenbereich zu umgehen. Denn geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten im Bereich des Hambacher Forstes keine Rede sein. Die Polizei habe noch im April 2021 mitgeteilt, dass es dort zu 365 Strafanzeigen gekommen sei. Vor diesem Hintergrund könne nicht mehr von einem friedlichen Charakter gesprochen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hambacher Forst | Protestbewegung | Räumung | Umweltschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30134 Dokument-Nr. 30134

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30134

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung