wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 16.02.2023

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08.02.2023
- 5 MK 1/20 -

Urteil im Muster­fest­stellungs­verfahren betreffend Prämiensparverträge einer Sparkasse

Zinsanpassung muss auf Grundlage der Zinsreihe für Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorgenommen werden

Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil in einem Muster­fest­stellungs­verfahren eines Verbraucher­schutz­verbandes gegen eine Sparkasse verkündet. Demnach ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15- jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.

Der klagende Verbraucherschutzverband hatte im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen der beklagten Sparkasse begehrt, die ab dem Jahr 1993 bis Anfang 2006 ausgereicht und spätestens im Jahr 2018 beendet waren.Das OLG hat nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt, dass die Zinsberechnung anhand der im Urteilsausspruch bezeichneten Zinsreihe aus den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorzunehmen ist. Die Vornahme dieser Zinsanpassung hat unter Wahrung des relativen Zinsabstandes monatlich... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.01.2023
- L 4 KR 549/22 B ER -

Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

Einstellung der Vergütung von Corona-Tests während Abrechnungsprüfung gerechtfertigt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf.

Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rund 380.000 € geltend machte. Für Tests im Winter 2021/22 hatte das Unternehmen bereits rund 220.000 € von der KV erhalten. Als im Frühjahr 2022 ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs eingeleitet wurde, setzte die KV die Zahlung aus und führte eine vertiefte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2022
- 2 Ss 34/22 -

Rechts­fahrgebot­missachtung ist nicht zwingend gleichbedeutend mit Rücksichtslosigkeit

Keine Rücksichtslosigkeit bei längerem Auslandsaufenthalt mit Linksverkehr

Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt.

Der Angeklagte verbrachte einen siebenwöchigen Urlaub in Thailand. Noch am Tag seiner Rückkehr fuhr er mit seinem Pkw von Winnweiler nach Ramstein. Dabei befuhr er die Landstraße auf der linken Spur. Nach zwei bis drei Minuten Fahrtzeit kollidierte er in einem Kurvenbereich frontal mit einem auf derselben Fahrspur entgegenkommenden Pkw. Der Angeklagte hatte sich weder vor Fahrtantritt... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 1 U 173/22 -

Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflicht­verletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

Verletzung der Bilanz­kontroll­pflichten nicht feststellbar

Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichts­wahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanz­kontroll­pflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflicht­verletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG. Er nimmt die BAFin wegen behaupteter Aufsichts- und Informationsversäumnisse sowie Amtsmissbrauch auf Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste in Anspruch. Die 1999 gegründete Wirecard AG unterlag der Finanzaufsicht der Beklagten. Im April 2020 gab ein vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragter Sonderprüfer bekannt, dass... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2023
- IV ZR 353/21 -

Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts begründen

Kein Widerruf von Lebensversicherungen bei geringfügigen Belehrungsfehlern

Der Bundesgerichtshofs hat über einen Fall entschieden, in dem Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Wider­spruchs­erklärung informiert worden waren. Der Senat hat in diesem Fall angenommen, dass ein Bereicherung­sanspruch jedenfalls nach § 242 BGB wegen rechts­missbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 1 VVG in der seinerzeit gültigen Fassung (nachfolgend: a.F.) ausgeschlossen ist, weil den Versicherungs­nehmern durch den im Streitfall geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, ihr Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

Die Klägerin machte aus behauptet abgetretenem Recht Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungsverträge geltend. Diese Verträge wurden zwischen den jeweiligen Versicherungsnehmern und der Beklagten mit Versicherungsbeginn zum 1. November und 1. Dezember 2002 nach dem sogenannten Policenmodell des § 5 a VVG a.F. abgeschlossen.... Lesen Sie mehr