alle Urteile, veröffentlicht am 13.02.2023
Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.09.2022
- 2 S 27/21 -
Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers
Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu
Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Information über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. Eine um 22.30 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung geht - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Information über den Einwurf - erst am nächsten Tag zu. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 4. Februar 2020 warf die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen um 22.30 Uhr die Kündigung über das Mietverhältnis in den Briefkasten des Vermieters. Zudem teilte sie dem Vermieter über die Gegensprechanlage mit, dass sie die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Der Vermieter nahm jedoch das Kündigungsschreiben erst am Folgetag aus den Briefkasten. Nachfolgend bestand Streit, wann die Kündigung dem Vermieter zugegangen war. Da der 4. Februar 2020 der dritte Werktag des Monats war, wäre die Kündigung zum Ende des Monats April 2020 wirksam, wenn der Zugang an dem Tag erfolgte. Sollte das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 25.01.2023
- 4 L 2623/22.GI -
Keine Inhaftierung zur Durchsetzung künftiger Heckenschnitte
Ersatzzwangshaft „auf Vorrat“ unzulässig
Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte einen Antrag einer Gemeinde im Vogelsbergkreis auf Anordnung von Ersatzzwangshaft gegenüber einem ihrer Einwohner, dem Antragsgegner, ab. Dieser war seinen Verpflichtungen zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt von auf seinem Anwesen in den Verkehrsraum ragenden Bewuchses nicht nachgekommen.
Nach einer gemeindlichen Satzung über die Straßenreinigung sind im Gebiet der Antragstellerin überhängende Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern (Überhang) über Gehwegen bis zur Höhe von 2,40 Metern und über der Fahrbahn bis zur Höhe von 4,50 Metern zu entfernen. Die beantragende Gemeinde stellte im Sommer 2021 fest, dass der Antragsgegner diesen Verpflichtungen nicht nachkam und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2023
- 5 K 924/22.KO -
Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen
Rückforderung der überzahlten Dienstbezüge ist rechtmäßig
Kannte der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die gegen einen Rückforderungsbescheid erhobene Klage einer Studiendirektorin ab.
Die Klägerin, inzwischen Studiendirektorin im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz, begründete im Jahr 2018 aus einem anderweitigen Beamtenverhältnis erneut ein Beamtenverhältnis zum Beklagten. Da ein Stufenfestsetzungsbescheid noch ausstand, legte der Beklagte dem Grundgehalt der Klägerin zunächst eine vorläufige Erfahrungsstufe zugrunde. Die im Jahr 2021 endgültig erfolgte... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2023
- 3 C 14.21 -
Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung
Geschwindigkeitsmessung auch bei verweigerten Zugang zu Rohmessdaten verwertbar
Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger, gegen den die Anordnung ergangen war, ein Fahrtenbuch zu führen, begehrt nach deren Erledigung die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Im Dezember 2018 wurde auf der Bundesautobahn A 8 mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs VITRONIC Poliscan FM 1 gemessen, dass mit dem auf den Kläger zugelassenen PKW die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2022
- 21 K 144/22 -
Kein Wohngeld bei überlanger Studiendauer
Wohngeldbezug wegen überlanger Studiendauer rechtsmissbräuchlich
Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die 1991 geborene Studierende hatte über mehrere Jahre Wohngeld erhalten; Anfang 2022 stellte sie einen Antrag auf Weiterbewilligung. Sie befand sich inzwischen im 14. Fachsemester (Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen) und (wegen vier Urlaubssemestern und zwei Semestern eines Erststudiums) im 20. Hochschulsemester. Die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin... Lesen Sie mehr