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alle Urteile, veröffentlicht am 08.10.2020

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020
- 13 A 900/18 -

Klage eines Schulrektors auf Arbeitsentlastung erfolglos

Konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt

Das VG Hannover hat die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat.

Im hier vorliegenden Fall begehrte der Rektor einer Grundschule die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese Studie belege nach Auffassung des Klägers, dass er dauerhaft über die regelmäßige geschuldete Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen werde.Das VG ist diesem Vortrag nicht gefolgt. Das Bestehen einer individuellen Arbeitszeitüberschreitung konnte aus Sicht des Gerichts... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 09.07.2020
- 3 U 78/19 -

Kein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung eines Gewerbe­raum­mietvertrags wegen Erkrankung

Gedanke des § 537 BGB schließt Kündigungsrecht aus

Der Mieter von Gewerberäumen ist nicht berechtigt, wegen seiner Erkrankung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 537 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vor dem Landgericht Stralsund unter anderem darüber, ob der Mieter wegen seiner schweren Erkrankung das Mietverhältnis fristlos habe kündigen dürfen. Der Mieter erklärte die Kündigung im März 2017 mit der Begründung, er könne die Mieträume aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr nutzen. Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2020
- OVG 1 S 116/20 -

Berliner Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben

OVG hebt Entscheidung der Vorinstanz auf

Das Obe­rverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen war erstinstanzlich stattgegeben worden, weil die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt hatte. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2020
- 5 L 2067/20.F -

Zulässige behördliche Information der Öffentlichkeit über Missstände in Restaurant betreffend der Lebensmittel

Restaurant als Lebens­mittel­unternehmen im Sinne von § 40 Abs. 1a LFGB

Befindet sich Mäusekot auf Lebensmittel eines Restaurants darf die zuständige Behörde gemäß § 40 Abs. 1a LFGB die Öffentlichkeit darüber informieren. Ein Restaurant ist als Lebens­mittel­unternehmen im Sinne der Vorschrift anzusehen. Das Informationsrecht umfasst aber nur Missstände, die einen Lebensmittelbezug aufweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Betriebskontrolle in einem Restaurant in Hessen im Juni 2020 wurde unter anderem Mäusekot auf Lebensmittel, in mehreren Suppentassen und im Besteckkasten gefunden. Zudem bestanden bauliche Mängel. Die zuständige Behörde beabsichtigte die Missstände auf ihrer Internetseite www.verbraucherfenster.hessen.de zu veröffentlichen. Dagegen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.10.2020
- 4 LA 141/18 -

Kraftfahrtbundesamt muss Einsicht in VW-Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen gewähren

OVG bestätigt erstinstanzliche Entscheidung und weist die Berufung unanfechtbar ab

Das OVG Schleswig hat bestätigt, dass das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht zu gewähren in den Schriftverkehr von Herbst 2015 zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und der Volkswagen AG betreffend die erlassene Rückrufanordnung von VW-Diesel­fahrzeug­modellen der Motorbaureihe EA 189 EU5.

Die Umwelthilfe hatte ihr Akteneinsichtsbegehren auf das Umweltinformationsgesetz gestützt und damit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht obsiegt. Die Bedenken wegen laufender strafrechtlicher Ermittlungsverfahren und des etwaigen Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen teilte das Verwaltungsgericht nicht. Es verwies demgegenüber auf das seiner Meinung nach überwiegende... Lesen Sie mehr



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