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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 03.01.2020

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2019
- 11 K 3207/17 -

Zahlungen eines Jugendwerks für Betreuung von Jugendlichen sind keine steuerfreien Einnahmen

Versorgung stellt nicht nur Aufnahme familienfremder Jugendlicher in eigenen Haushalt sondern erwerbsmäßig betriebene Betreuung von Jugendlichen dar

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen keine steuerfreien Einnahmen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin. Sie betreut Jugendliche auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit einem Jugendwerk. Sie erbringt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Hinsichtlich der einzelnen zu betreuenden Jugendlichen schloss sie jeweils eine als "Leistungs- und Honorarvertrag über Betreuungsstelle" bezeichnete Vereinbarung mit einem Jugendwerk "zur Durchführung einer Hilfemaßnahme im Rahmen der Jugendhilfe". Die Höhe ihres Tageshonorars hing vom zuständigen Jugendamt ab. Zusätzlich hatte sie für jeden Jugendlichen Anspruch auf Ersatz der Sachkosten entsprechend... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019
- VI ZR 184/18 -

BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden

Unzumutbarkeit einer ständigen Kontrolle und händischen Bestreuung

Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist unzumutbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 8.15 Uhr eines Tages im Dezember 2013 herrschte auf einen Kundeparkplatz eines Supermarktes allgemeine Glätte. Da der Bereich zwischen den parkenden Fahrzeugen nicht bestreut war, rutschte eine Kundin nach dem Aussteigen aus dem Pkw auf eine Glatteisstelle aus und verletzte sich. Sie klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.11.2018
- S 1 U 1682/17 -

Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters nach Einsätzen bei Amokläufen und Suiziden kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Anerkennung psychischer Gesundheitsschäden als Wie-Berufskrankheit derzeit

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Rettungssanitäter, der bei Amokläufen und Suiziden eingesetzt war, keinen Anspruch auf Anerkennung und Feststellung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 des 7. Sozialgesetzbuchs (SGB VII) hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der beklagten Berufsgenossenschaft, die von seinen behandelnden Ärzten diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit infolge seiner Tätigkeit als Rettungssanitäter u.a. mit Einsätzen beim Amoklauf von Winnenden und zwei Suiziden festzustellen.In einem ärztlichen Entlassungsbericht wurde... Lesen Sie mehr




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