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Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2023
- B 2 U 11/20 R -
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig
PTBS kann "Wie-Berufskrankheit" sein
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die endgültige Entscheidung für den konkreten Fall wurde allerdings an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Der Kläger erlebte als
PTBS als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen
Anders als die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33035
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