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alle Urteile, veröffentlicht am 27.07.2016

Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
- B 2 U 16/14 R -

Unfall auf dem Weg von der Arztpraxis zur Arbeitsstätte ist kein Arbeitsunfall

Für Versicherungsschutz muss Aufenthalt am "dritten Ort" mindestens zwei Stunden betragen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein versicherter Betriebsweg voraussetzt, dass ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird. Der Weg zur Arbeit nach einem Arztbesuch ist daher in der Regel nicht versichert. geplant. Laut Bundessozialgericht besteht Unfall­versicherungs­schutz auf einem Weg von einem anderen Ort als dem Ort der Wohnung zur Arbeitsstätte dann, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort "angemessen" ist (Entfernung, Zweck) und der tatsächliche oder geplante Aufenthalt des Versicherten an diesem sogenannten dritten Ort mindestens zwei Stunden dauert.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitsstelle des Klägers liegt südwestlich von seiner Wohnung. Am Unfalltag fuhr er von seiner Wohnung mit dem Fahrrad nach Norden zu der Praxis seines Hausarztes. Von dort wollte er dann direkt zu seiner Arbeitsstelle fahren. Mit seinem Arbeitgeber hatte der Kläger abgesprochen, dass der Arbeitsbeginn wegen dieses Arzttermins später als üblich sein sollte. In der Arztpraxis wurde dem Kläger Blut für Laboruntersuchungen abgenommen, die regelmäßig drei- bis viermal im Jahr erfolgten. Der Kläger hielt sich 40 Minuten in der Arztpraxis auf. Danach verließ er die Praxis und fuhr von der dort weiter in... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.04.2016
- VI R 21/15 -

Unterhalts­leistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Unterhalts­leistungen auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall erzielte der Kläger Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und gewährte seinen beiden volljährigen Söhnen, die auswärtig studierten, Unterhalt in Höhe von jeweils 8.004 Euro. Diese Aufwendungen machte er in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Danach ermäßigt... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2016
- 1 AZR 160/14 -

Friedenspflicht verletzender Streik begründet Schadens­ersatz­pflicht der streikführenden Gewerkschaft

Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss Schadens­ersatz­zahlungen an Fraport AG leisten

Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden. Die streikführende Gewerkschaft kann nicht einwenden, dass die Schäden auch bei einem Streik ohne friedens­pflicht­verletzende Forderungen entstanden wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen des Flugsicherungspersonals. Sie hatte mit der Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens - der Fraport AG (Fraport) - einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Vorfeldkontrolle und Verkehrszentrale geschlossen, dessen Bestimmungen... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 06.07.2015
- 8 Sa 53/14 -

Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung

Unwirksamkeit des § 3 Nr. 6 des Mantel­tarif­vertrages für Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (2008) aufgrund Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 des Arbeits­schutz­gesetzes

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet eine persönliche Schutzkleidung zu tragen, so sind die damit verbundenen Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeiten vergütungspflichtig. Der diesem entgegenstehende § 3 Nr. 6 des Mantel­tarif­vertrages für das Tarifgebiet Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 2008, (MTV) ist wegen des Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 des Arbeits­schutz­gesetzes (ArbSchG) unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitnehmer eines Metall- und Elektronikunternehmens war zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Die Schutzkleidung umfasste Hosen, Arbeitsjacken, Socken, Schuhe, Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Helm und Gehörschutz. Die mit den An- und Ablegen der Schutzkleidung verbundenen Zeiten erkannte das Unternehmen nicht... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.07.2016
- 6 U 16/15 -

Führen des Titels "...-Psychologe (FH)" setzt vorheriges Psychologiestudium voraus

Werbung mit Berufsbezeichnungen Betriebs-, Organisations- oder Kommunikations­psychologe (FH) ohne Hinweis auf vorher notwendiges Studium irreführend

Der Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungs­lehrgänge darf diese Lehrgänge nicht mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung "Betriebspsychologe (FH)", Organisations­psychologe (FH)" oder Kommunikations­psychologe (FH)" bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf einem Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahren ist ein aus Psychologinnen und Psychologen bestehender Verein zur Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Die Beklagte betreibt eine Einrichtung für Weiterbildung und bietet berufsbegleitende Weiterbildungen an. Sie wird dabei in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule des Mittelstands tätig. Nach Abschluss der Lehrgänge erhalten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 07.06.2016
- 11 C 314/15 -

Stilllegung eines Müllschluckers rechtfertigt keine Modernisierungs­miet­erhöhung

Schließung einer Müllabwurfanlage stellt Vertragsänderung und nicht Modernisierung dar

Schließt ein Vermieter den Müllschlucker, so handelt es sich dabei um eine Änderung der Vermieterpflichten und nicht um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB. Eine Modernisierungs­miet­erhöhung nach § 559 BGB ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin ließ den Müllschlucker eines Wohnhauses schließen und erweiterte stattdessen den Müllplatz und errichtete Recyclingsammelstellen. Sie wertet diese Maßnahmen als Modernisierung und verlangte dementsprechend eine Mieterhöhung. Eine Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das... Lesen Sie mehr




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