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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2021
- 36 Ga 8475/21 -
Keine Untersagung Vivantes-Streik
ArbG Berlin weist Antrag auf Untersagung des Streiks zurück
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des bis 25.08.2021 geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di zur Durchsetzung eines „Entlastungstarifvertrages“ zurückgewiesen.
Vivantes hat geltend gemacht, es bestehe aufgrund eines geltenden Tarifvertrages eine Friedenspflicht. Der bei Vivantes geltende TVöD enthalte Regelungen zum Ausgleich für besondere Belastungen in der Pflege. Solche lägen unter anderem in den speziellen Regelungen zum Ausgleich Arbeit zu ungünstigen Zeiten und in Wechselschichten. Darüber hinaus seien nicht hinreichend Notdienste vorgesehen. Ver.di hat geltend gemacht, bei den vorliegenden tarifvertraglichen Regelungen gehe es um die Arbeitszeit, bei den angestrebten Regelungen gehe es um Arbeitsinhalte. Betreffend Notdienste hat ver.di auf die zwischenzeitlich vorgelegten weiteren Erklärungen verwiesen.
Verstoß gegen die Friedenspflicht im Eilverfahren nicht mit Sicherheit feststellbar
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag auf
Notdienste hinreichend gewährleistet
Der
Rechtsmittel der Berufung gegeben
Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg gegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30734
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