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alle Urteile, veröffentlicht am 11.07.2016

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.02.2016
- 53 S 69/15 -

Fällen eines den Garten einer Wohneigentumsanlage prägenden Baumes stellt bauliche Veränderung dar

Ersatzloses Fällen ohne Notwenigkeit entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Das Fällen eines Baumes, welcher den Garten einer Wohneigentumsanlage mitbestimmend prägt, stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, die von der optischen Veränderung des Gartens betroffen sind. Ist die Standsicherheit des Baumes über mehrere Jahre gewährleistet, so entspricht ein Mehrheitsbeschluss über das ersatzlose Fällen nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer im September 2014, dass eine im Garten der Wohneigentumsanlage stehende neunzigjährige Roteiche mit einer Höhe von 28 m und einem Kronendurchmesser von 26 m ersatzlos gefällt werden sollte. Begründet wurde dies mit einer fehlenden Standsicherheit. Neben der Roteiche standen auf dem Grundstück noch eine Buche und eine Kastanie. Mehrere unterlegene Wohnungseigentümer fanden sich mit dem Fällen der Roteiche nicht ab und erhoben gegen den Beschluss Klage.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss über das ersatzlose Fällen der Roteiche sei unwirksam gewesen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.05.2016
- 1 Vollz (Ws) 1/16 -

OLG Hamm präzisiert Anforderungen für Zeitschriftenverbot für Strafgefangene

Für Zeitschriftenverbot muss Verbreitung der Zeitschrift auch in Freiheit mit Strafe oder Geldbuße bedroht sein

Die Justiz­vollzugs­anstalt kann einem Strafgefangenen den Bezug einer Zeitschrift generell verbieten, wenn die Verbreitung der Zeitschrift mit Strafe oder Geldbuße bedroht und daher auch in Freiheit verboten ist. Im Übrigen kann die Justiz­vollzugs­anstalt einem Gefangenen einzelne Ausgaben einer Zeitschrift oder Teile von Zeitschriften vorenthalten, wenn die Zeitschrift z.B. aufgrund des Inhalts ihrer Artikel die Sicherheit und Ordnung der Anstalt oder das Vollzugsziel erheblich gefährdet. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgerichts Hamm den Bescheid einer Justiz­vollzugs­anstalt und die diesen Bescheid bestätigende Entscheidung der Straf­vollstreckungs­kammer des Landgerichts Bochum aufgehoben.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1977 geborene Betroffene verbüßt eine Haftstrafe in einer im Ruhrgebiet gelegenen Justizvollzugsanstalt. Seit Anfang des Jahres 2015 bezog der Betroffene die acht Mal jährlich erscheinende Zeitschrift "gefangenen info". Diese Zeitschrift entwickelte sich aus der Zeitschrift "Angehörigen Info", die wiederum aus der zu Zeiten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 22.05.2015
- 562 C 12747/14 -

Anspruch auf Schadensersatz und Reisepreisminderung aufgrund unzureichender Anzahl an Schlafgelegenheiten

Vierköpfige Familie soll in Familienzimmer mit drei Schlafgelegenheiten übernachten

Bucht ein Familienvater für sich, seine Ehefrau und seinen beiden Töchtern ein Familienzimmer für vier Personen und stellt sich vor Ort heraus, dass nur drei Schlafgelegenheiten zur Verfügung stehen, kann dies ein Anspruch auf Schadensersatz und Reisepreisminderung begründen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und seinen beiden Töchtern in einem polnischen Hotel für vier Übernachtungen ein Familienzimmer für vier Personen zu einem Preis in Höhe von 462 EUR. Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass das Zimmer nur über drei Schlafgelegenheiten verfügte. Die Hotelleitung bot der Familie für drei Nächte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.04.2016
- 37 C 5953/15 -

Vertragswidriger Gebrauch eines offenen Kfz-Einstellplatzes aufgrund Lagerung von Getränkekisten

Recht zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör

Hat ein Wohnungsmieter einen offenen Kfz-Einstellplatz angemietet, so darf der Mieter nur Kraftfahrzuge und Fahrräder nebst Zubehör dort abstellen. Nutze er den Einstellplatz dagegen als Lagerstätte für Getränkekisten oder andere Gegenstände, liegt ein vertragswidriger Gebrauch im Sinne von § 541 BGB vor und der Vermieter kann auf Unterlassung klagen. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung hatten einen offenen Kfz-Einstellplatz in einer Tiefgarage angemietet und nutzten diesen zur Lagerung von Getränkekisten. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig, mahnte das Verhalten ab und klagte schließlich auf Unterlassung.Das Amtsgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Vermieterin.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 05.07.2016
- 3 L 519/16.NW -

Zeugnis­verweigerungs­recht im Ordnungs­widrigkeiten­verfahren schützt nicht vor Fahrtenbuch

Schwerwiegender Verkehrsverstoß und verweigerte Mitwirkung bei Ermittlung des Fahrers rechtfertigen Fahrtenbuchauflage

Eine Fahrtenbuchauflage für ein Kraftfahrzeug für die Dauer von 12 Monaten ist rechtmäßig, wenn mit dem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h überschritten wurde und der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hat. Der Halter des Fahrzeugs kann dagegen nicht einwenden, die Fahrtenbuchauflage sei unzulässig, weil er sich in dem vorangegangenen Ordnungs­widrigkeits­verfahren auf ein Zeugnis­verweigerungs­recht habe berufen dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Der im Landkreis Germersheim wohnhafte Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Halter eines Kraftfahrzeugs. Mit diesem wurde am 9. Januar 2016 um 21.05 Uhr in der Innenstadt von Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um mindestens 23 km/h überschritten. Der Verstoß wurde auf einem Lichtbild dokumentiert. Darauf ist eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 17.02.2015
- 3 C 4758/14 (34) -

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund Flughafensperrung zwecks Notfallübung

Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands gemäß Art. 5 Abs. 2 FluggastrechteVO

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil der Zielflughafen aufgrund einer Notfallübung gesperrt wird, so steht dem davon betroffenen Fluggast kein Anspruch auf Ausgleichzahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastrechteVO) zu. Denn die Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 verspätete sich ein Flug von Stuttgart nach Hurghada (Ägypten) um mehr als sieben Stunden. Hintergrund dessen war, dass der Flughafen Hurghada wegen einer Notfallübung gesperrt wurde und sämtliche Landegenehmigungen widerrufen wurden. Ein Fluggast machte nachfolgend eine Ausgleichszahlung geltend. Dem verweigerte sich die Fluggesellschaft... Lesen Sie mehr




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