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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2010
- 7 A 10994/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Kinder mit Wohnsitz auf Mallorca haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss deutscher Behörden
Regelung stellt keinen Verstoß gegen europarechtlich gewährleistetes Recht auf Freizügigkeit dar
Kinder, die bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca in Spanien leben, haben gegenüber der zuständigen deutschen Behörde keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Kläger, zwei minderjährige
Recht auf Unterhaltsvorschuss besteht nur bei Aufwachsen des Kindes in Deutschland
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9267
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