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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.07.2023
- L 14 U 117/22 -
"Todespfleger" Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren
Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechtsmissbräuchlich
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Verwaltung keine Fehler anzulasten sind.
Geklagt hatte eine Frau aus Delmenhorst, deren Vater im August 2003 wegen eines Herzinfarktes im Krankenhaus behandelt wurde. Dort erhielt er von dem als "Todespfleger" bekannt gewordenen Niels H. ein Medikament, das zu einer reanimationspflichtigen Notsituation führte und in dessen Folge der Mann verstarb. Die zuständige
Berufsgenossenschaft keine Versäumnisse oder Verstöße gegen Ermittlungspflichten anzulasten
Das LSG hat die Rechtsauffassung der BG bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die vierjährige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33285
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