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Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2021
- VII R 29/19 -
Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers
Tätigkeit eines Statikers stellen keine Handwerkerleistungen dar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.
Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem
BFH: Statiker ist grundsätzlich nicht handwerklich tätig
Dem folgte der BFH –anders als zuvor das Finanzgericht– nicht. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31494
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