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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2021
- 7 C 6.20 -
Über Sanierungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss neu verhandelt
OVG muss neu verhandeln
Über die Verpflichtung des Deich- und Hauptsielverbands Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen wegen der Schädigung der Trauerseeschwalbe im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht erneut verhandelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Schleswig-Holstein - begehrt gegenüber dem beklagten Kreis Nordfriesland, den beigeladenen Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und
EuGH entschied zum Begriff der beruflichen Tätigkeit
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zur Klärung der Reichweite der Umwelthaftungsrichtlinie (RL 2004/35/ EG), deren Umsetzung das Umweltschadensgesetz dient, ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Juli 2020 entschieden, dass der Begriff der beruflichen Tätigkeit im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie auch Tätigkeiten erfasst, die aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse ausgeübt werden. Weiter hat der Gerichtshof geklärt, dass die Bewirtschaftung eines Gebiets nicht nur die unmittelbare Bodenertragsnutzung, sondern auch den Betrieb eines Schöpfwerks umfassen kann. Die Normalität der Bewirtschaftung ist in erster Linie anhand der Bewirtschaftungsdokumente zu ermitteln, wobei die Erfüllung der in der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie vorgesehenen Ziele und Verpflichtungen nicht infrage gestellt werden darf.
Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf der Grundlage dieser bindenden Vorgaben das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Es wird insbesondere zu klären haben, ob der Siel- und Schöpfwerksbetrieb des Beigeladenen eine im dargelegten Sinne normale Bewirtschaftungsweise darstellt. Grundlage für die Ermittlung ist der für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2012
[Aktenzeichen: 6 A 186/11] - Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 1 LB 2/13]
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Dokument-Nr. 31122
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