Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2021
- 4 C 1.20 -
Bundesverwaltungsgericht setzt Berliner Vorkaufsrecht Grenzen
Kein Vorkaufsrecht für Stadt Berlin nach Milieuschutzsatzung
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft, wendet sich gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Sie erwarb ein im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegenes
OVG: Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt Vorkaufsrecht
Die hiergegen gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertige. Die sozialen Erhaltungsziele würden gefördert. Werde das
BVerwG: Voraussetzungen für Vorkaufsrecht liegen nicht vor
Der Beklagte durfte sein
Mögliche zukünftige erhaltungswidrige Nutzungsabsichten unrelevant
Nach Auffassung des BVerwG ist § 26 Nr. 4 BauGB nach seinem Wortlaut eindeutig auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.05.2018
[Aktenzeichen: 13 K 724.1] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.10.2019
[Aktenzeichen: 10 B 9.18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31035
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31035
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.