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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019
- 12 O 263/18 -
Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück "Der Idiot" keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden
Erwerb von Nutzungsrechten von der GEMA für Musikwerk als bühnenmäßige Darstellung nicht möglich
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski aufzuführen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bekannte Tonkünstler Parviz Mir-Ali hatte im Jahre 2015 die
LG gibt Klage statt
Das Landgericht Düsseldorf gab dem klagenden Tonkünstler Recht. Die von ihm komponierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27505
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