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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 06.11.2017
- 9 U 22/17 -
Werkunternehmer haftet für Diebstahl der ihm zur Reparatur anvertrauten Gegenstände
Unternehmer muss alles Zumutbare zur Verhinderung eines Diebstahls veranlassen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, das ein Werkunternehmer alles Zumutbare tun muss, um einen Diebstahl der ihm anvertrauten Gegenstände zu verhindern. Das Gericht verwies darauf, dass die Anforderungen an das Zumutbare umso höher sind, je wertvoller der Gegenstand und je einfacher er zu entwenden ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Wilhelmshaven nach der Sommersaison seinen Yamaha-Bootsmotor zur Inspektion gegeben. Der
LG weist Klage auf Schadensersatz ab
Das Landgericht wies die Klage des Mannes auf
OLG bejaht Anspruch auf Schadensersatz
Gegen diese Entscheidung legte der Wilhelmshavener erfolgreich Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Nach der Auffassung des Gerichts hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Diebstahl aus Hotelsafe gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.08.2015
[Aktenzeichen: 275 C 11538/15]) - Arbeitgeber haftet bei Diebstahl nicht für im Arbeitsalltag untypische Wertgegenstände des Arbeitnehmers
(Landesarbeitsgericht Hamm, Klagerücknahme vom 21.01.2016
[Aktenzeichen: 18 Sa 1409/15])
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Dokument-Nr. 25519
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