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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017
- 9 U 120/15 -
Werkstatt abgebrannt: Ablassen von Benzin in offenen Eimer stellt grob unsachgemäßes und jeglichen Sicherheitsvorschriften widersprechendes Handeln dar
OLG Hamm zur Haftung bei einem Brand nach Testen der Brennbarkeit von Benzin in einer Mietwerksatt
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betreiber einer Kfz- Mietwerkstatt, ein Kunde, der die Werkhalle zur Reparatur eines Fahrzeugs gemietet hatte, sowie zwei ihn bei der Reparatur unterstützende Bekannte für einen Werkstattbrand haften, der durch unsachgemäßes Ablassen von Benzin aus einem Fahrzeugtank und einem dabei von den Bekannten durchgeführten "Brennbarkeitstest" verursacht wurde.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Versicherer aus Münster macht gegen die vier Beklagten aus Meschede und Schmallenberg auf ihn übergegangene Ersatzansprüche nach der Regulierung eines Brandschadens geltend. Der Versicherungsnehmer des Klägers ist Eigentümer eines Gebäudekomplexes in Schmallenberg, in dem sich eine Kraftfahrzeugwerkstatt mit Hebebühnen befindet. Diese hatte der Versicherungsnehmer dem Beklagten zu 3) zur Nutzung überlassen. Der Beklagte zu 3) wiederum vermietete die Kraftfahrzeugwerkstatt nebst Werkzeug und Hebebühnen an Kunden, die dort Fahrzeuge reparieren wollten.
Werkstatt brennt nach Test der Brennbarkeit von ausgelaufenem Benzin ab
Zwecks Reparatur eines Opel Corsa mietete der Beklagte zu 4) die
Landgericht stellt Schadensersatzpflicht aller vier Beklagten fest
In einem gegen die Beklagten zu 1) und zu 2) wegen fahrlässiger Brandstiftung geführten Strafverfahren sind die Beklagten vom Amtsgericht - Schöffengericht - Meschede mangels Nachweises des Tatvorwurfs aus tatsächlichen Gründen im Dezember 2013 freigesprochen worden. Im vorliegenden Zivilprozess hat das Landgericht Arnsberg unter Auswertung der Akten des Strafprozesses und nach der Vernehmung von Zeugen die Schadensersatzpflicht aller vier Beklagten festgestellt und der Klage dem Grunde nach stattgegeben.
Brand wurde grob fahrlässig verursacht
Die Berufung der vier Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung nach ergänzender Beweisaufnahme und dem Einholen eines Sachverständigengutachtens. Alle Beklagten hätten den
Ablassen des Benzins in offene Eimer grob unsachgemäß
Das Ablassen des Benzins in offene Eimer sei grob unsachgemäß und widerspräche jeglichen
Unsachgemäßes Ablassen des Benzins hat gesteigerte Gefahrenlage geschaffen
Konkret sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 15.05.2015
[Aktenzeichen: 2 O 365/13]
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Dokument-Nr. 25484
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