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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2014
- X R 18/14 -
Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen bei der "Riester-Rente" teilweise korrigiert
Zwei-Jahres-Frist für Vorlage der Einwilligungserklärung ab 2005 verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage ("Riester-Rente") im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben.
Sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch
DRV verlangte Einwilligung noch im Jahr der Beitragszahlung
Seit 2005 sieht das Einkommensteuergesetz eine Zwei-Jahres-Frist für die Erteilung der
Einwilligung kann bis zum Eintritt der "Bestandskraft" nachgeholt werden
Dem ist der Bundesfinanzhof für die Zeit bis 2004 nicht gefolgt. Da das Gesetz keine Frist vorsah, kann die
Gesetzliche Zwei-Jahres-Frist ab 2005 verfassungsgemäß
Für die Zeit ab 2005 hat der Bundesfinanzhof hingegen die gesetzliche Zwei-Jahres-Frist als verfassungsgemäß angesehen. Entscheidend hierfür ist, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 20361
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