Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2014
- 1 K 2423/11 -
Paintball-Verein ist nicht gemeinnützig
Paintballspiel ist mit Werteordnung der Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen
Ein Verein, dessen Vereinszweck das gemeinschaftliche Ausüben von (Turnier-)Paintball ist, ist nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) anzusehen und deshalb auch nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens - ein im Juni 2010 gegründeter Paintball-Verein - beantragte die Feststellung der
Paintball-Spiele aller Variationen entsprechen nicht der gesellschaftlichen Wertordnung
Den hiergegen erhobenen und im Wesentlichen mit einem Unterschied zwischen
Verein kann nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenverordnung anerkannt werden
Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ab. Auch das Finanzgericht vertrat die Auffassung, dass ein
Paintball ist nicht mit den in Schützenvereinen angebotenen und ausgeübten Sportarten vergleichbar
Der zweifelsfrei vorhandene Gesichtspunkt der Ausübung und Steigerung körperlicher Aktivitäten und des Wettkampfes werde in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielverlaufs massiv überlagert. Die vom Kläger vorgelegten Videos von verschiedenen Paintballveranstaltungen dokumentierten Spielverläufe, die an kriegerische Auseinandersetzungen zwischen (jedenfalls zum großen Teil) martialisch verkleideten Teilnehmern erinnerten und nicht zuletzt den Eindruck einer militärischen Übung etwa in der Form eines "Häuserkampfes" vermittelten. Insofern bestehe auch ein Unterschied zu den bei Schützenvereinen angebotenen bzw. ausgeübten Sportarten. Dort kämen zwar "echte Waffen" (etwa Gewehr, Pistole oder Bogen) zum Einsatz, es werde jedoch nicht - wie beim
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18159
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18159
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.