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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18.02.2014
- S 38 AS 3442/13 -
Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger der Stadt Riesa rechtswidrig
Konzept zur Erstattung von Unterkunftskosten des Landkreises Meißen entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ("Hartz IV") in Riesa erstatteten Unterkunftskosten sind zu niedrig. Das Konzept des Landkreises entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 29 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist alleinerziehende Mutter eines vier Jahre alten Jungen. Sie leben in Riesa in einer 80 m² großen Wohnung, für die sie eine Bruttokaltmiete von 480 Euro monatlich zahlen. Der Landkreis Meißen bewilligte für die
Behörden müssen angemessene Wohnkosten im Wege eines "schlüssigen Konzepts" ermitteln
Das Sozialgericht Dresden hat den Klägern
Vergleichsstädte verfügen über einen nicht vergleichbaren Wohnungsmarkt
Der Bericht des Landkreises Meißen entspricht, was die Werte für die Stadt Riesa betrifft, diesen Anforderungen nicht. Nicht nachvollziehbar ist bereits die Bildung eines Vergleichsraumes von Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla. Diese Städte verfügen über einen Wohnungsmarkt, der nicht vergleichbar ist. Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruht auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht die zu erstattenden
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
- Hartz IV: Arge darf Unterkunftskosten nur mit nachweislich „schlüssigem Konzept“ kürzen
(Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 24.11.2009
[Aktenzeichen: S 26 AS 1266/09 ER]) - SG Gießen: Hartz IV-Konzept zur Berechnung der Kosten der Unterkunft ist nicht schlüssig
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: S 25 AS 775/10]) - Hartz IV: Stadt muss angemessene Mietobergrenzen nach schlüssigem Konzept ermitteln
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2013
[Aktenzeichen: L 7 AS 78/12 und L 7 SO 43/10])
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Dokument-Nr. 17719
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