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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013
- 21 U 86/12 -
Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen Instandsetzungsversuchen noch nicht fehlgeschlagen sein
Werkvertragsrecht legt nicht wie Kaufrecht die Vermutung des Fehlschlags der Nachbesserung nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen fest
Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag der Nachbesserung auszugehen sein. Es hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, wann die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, so dass der Besteller bereits aus diesem Grund die Instandsetzung durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des ursprünglich beauftragten Unternehmers veranlassen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die ihren Restwerklohn von ca. 30.000 Euro einklagende Baufirma aus Mülheim an der Ruhr hatte an einem vom Beklagten im Frühjahr 2008 in Essen erworbenen Einfamilienhaus im Laufe des Jahres 2008 Umbauten und Malerarbeiten für ca. 178.000 Euro durchgeführt. Unter anderem wurde eine neue Haustür eingebaut. An dieser durch einen Schreiner aus dem Sauerland als Subunternehmer ausgeführten Leistung hatte der Beklagte mehrfach unterschiedliche Mängel beanstandet, die auch in einem im Frühjahr 2009 vom Beklagten zur Klärung von Mängeln eingeleiteten selbständigen Beweisverfahren durch einen Bausachverständigen begutachtet wurden.
Beklagte hält Einbau einer neuen Haustür durch anderes Unternehmen und Abzug der Kosten beim Restwerklohn nach vier Nachbesserungsversuchen für zulässig
Der Beklagte hat gemeint, dass die
LG verurteilt Beklagte zur Zahlung des fälligen Restwerklohns
Das Landgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat den Beklagten zur Zahlung von ca. 19.000 Euro Restwerklohn verurteilt, Zug um Zug gegen u.a. an der Haustür zu beseitigender Mängel.
Fehlgeschlagene Nachbesserung hängt vom Umstand des Einzelfalls ab
Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Entscheidung bestätigt. Von einem Fehlschlag der
Erfolgreiche Nachbesserung durch Einbau einer neuen Haustür möglich
Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Erhebliche Mangelhaftigkeit einer Ware berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag
(Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013
[Aktenzeichen: 275 C 30434/12]) - Fehlerhafte Tätowierung: Tattoostudio muss Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden
(Amtsgericht München, Urteil vom 17.03.2012
[Aktenzeichen: 213 C 917/11])
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Dokument-Nr. 17061
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