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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2013
- VIII ZR 297/12 -
BGH zur Beweiswürdigung beim Abschluss eines für den Erwerber in der Zwangsversteigerung nachteiligen Mietvertrages unter nahen Angehörigen
BGH: LG München II ließ ersichtliche Bestimmungen des Mietvertrags außer Acht
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit den Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten Mietvertrages befasst, der dem Ersteigerer einer Wohnung von einem Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegen gehalten wird.
In dem vorliegenden Fall haben die Kläger im Dezember 2009 eine Wohnung in Garmisch-Partenkirchen in der
Kläger kündigten das als Scheingeschäft angesehene Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs
Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 forderten die Kläger die Beklagte auf, ab 19. Dezember 2009 eine monatliche
LG München II: Beklagte schuldet keine Nutzungsentschädigung
Die Kläger haben Räumung der Wohnung sowie Zahlung von
BGH: Feststellungen des LG München II zum Zustandekommen und Inhalt eines mündlichen Mietvertrages von Rechtsfehlern beeinflusst
Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Kläger hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Feststellungen des Berufungsgericht zu dem Zustandekommen und dem Inhalt eines mündlichen Mietvertrages von Rechtsfehlern beeinflusst sind, weil es die Widersprüche zwischen den Angaben des Zeugen und den aus der Vertragskopie ersichtlichen Bestimmungen des Mietvertrags außer Acht gelassen hat. Zudem hätte sich das Berufungsgericht auch bei der Frage, ob ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, mit dem Vorbringen der Kläger auseinandersetzen müssen, der
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil daher aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 18.11.2011
[Aktenzeichen: 5 C 366/10] - Landgericht München II, Urteil vom 14.08.2012
[Aktenzeichen: 12 S 4978/11]
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Dokument-Nr. 16804
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