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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.08.2003
- 15 Ca 647/03 -
"Frauen wie dich hatte ich schon Hunderte!" - Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Beleidigung einer Kollegin
Beleidigung stellt wichtigen Grund zur Kündigung dar
Eine Beleidigung gegenüber einer Kollegin rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Beleidigung stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. hervor
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein
Außerordentliche Kündigung war wirksam
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den
Kündigung aufgrund einer Beleidigung
Der wichtige Grund habe in der
Ordentliche Kündigung war nicht zumutbar
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2013
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15112
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