Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.08.2012
- 6 U 54/12 -
Unzulässige Haftungsbegrenzung von Textilreinigungen
Reinigungen können Haftung für beschädigte Kleidungsstücke durch leichte Fahrlässigkeit nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken
Eine Reinigung darf die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit beschädigte Kleidungsstücke nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken. Unzulässig ist auch die Klausel, nach der eine Reinigung maximal den Zweitwert ersetzt, wenn die Kleidung wegen grober Fahrlässigkeit ruiniert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Die strittigen Haftungsklauseln wurden bislang von den meisten Reinigungsbetrieben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet.
Laut Verbandsempfehlung haftet die
Wiederbeschaffungswert kann Zeitwert übersteigen
Zudem erwecke die Klausel den falschen Eindruck, als könne der Kunde in keinem Fall einen höheren Schadenersatz als den
Haftungsbegrenzung berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Werte der Kleidungsstücke
Als unzulässig wertete das Gericht auch die Klausel, nach der ein Kunde höchstens das 15-fache des Bearbeitungspreises erhält, wenn ein Kleidungsstück durch
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14830
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14830
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.