wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.11.2012
19 K 2007/11 u.a. -

Dortmunder "Bettensteuer" ist rechtswidrig

VG Gelsenkirchen erklärt Beherbergungsabgabesatzung für nichtig

Die Heranziehung von Beherbergungsbetrieben zur so genannten "Bettensteuer" in der Stadt Dortmund ist rechtswidrig, die zugrunde liegende Satzung der Stadt nichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Geklagt hatten drei Hoteliers gegen ihre Heranziehung zur in der Stadt Dortmund erhobenen Beherbergungsabgabe. Nach der städtischen Beherbergungsabgabesatzung wird die Abgabe nur in Bezug auf private, nicht hingegen beruflich veranlasste Übernachtungen erhoben. Eine private Übernachtung liegt danach nicht vor, wenn der Beherbergungsgast dies eindeutig durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweist. Bei Fehlen eines solchen Nachweises wird die Steuer erhoben.

Hoteliers fehlt es für benötigte Angaben zu Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen an rechtlicher Handhabe

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die streitgegenständlichen Steuerbescheide aufgehoben. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Satzung die Beweislast für die Entstehung der Steuerpflicht faktisch zu Lasten der Beherbergungsbetriebe und zu Gunsten der Stadt umkehre. Dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Hoteliers keine rechtliche Handhabe hätten, die für die Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen notwendigen Angaben vom Hotelgast zu erlangen. Aus diesem Grunde fehle es auch an der rechtsstaatlich gebotenen Vorhersehbarkeit der Steuerschuld für die Betriebe. Schließlich sei die Steuergerechtigkeit verfahrensrechtlich nicht gewährleistet. Weil die Stadt über keine effektiven Instrumente zur Überprüfung der Angaben der Gäste zum Übernachtungszweck verfüge, unterliege letztlich nur der "ehrliche" Gast der Besteuerung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hotel | Nordrhein-Westfalen | NRW | Übernachtungssteuer | Bettensteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14757 Dokument-Nr. 14757

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14757

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung