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Bundessozialgericht, Urteil vom 12.01.2011
- B 12 KR 17/09 R -
BSG: Keine Versicherungsfreiheit der Mitglieder des board of directors bei McDonald's in Deutschland
Anwendung der für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geltenden Ausnahmebestimmungen nicht möglich
Mitglieder des board of directors einer US-Kapitalgesellschaft sind nicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Die für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geltenden Ausnahmebestimmungen können hierbei keine Anwendung finden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall war die Frage der Versicherungspflicht von Mitgliedern des board of directors (Kläger zu 2 und3 ) der Schnellrestaurantkette McDonald's streitig, die als Kapitalgesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware/USA mit Zweigniederlassung in München (Kläger zu 1) organisiert ist. Das Landessozialgericht hatte die Berufung der Kläger zurückgewiesen, da Mitglieder des board of directors einer US-Corporation anders als Vorstandsmitglieder einer
Unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften aus Drittstaaten mit EU-Gesellschaften zulässig
Die Revisionen der Kläger hatten keinen Erfolg. Die Kläger zu 2 und 3 unterlagen als Beschäftigte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und
Hinweise zur Rechtslage § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III
(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als
[…]
5. Mitglieder des Vorstandes einer
§ 1 Satz 4 SGB VI
… Mitglieder des Vorstandes einer
[…]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10862
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