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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2016
- S 1 U 2298/16 -
Kein Anspruch auf Heilbehandlungsmaßnahmen durch die Berufsgenossenschaft bei "isoliertem Meniskusschaden" ohne Begleitverletzungen
Geschilderter Unfallhergang nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als Ursache für Verletzung geeignet
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Versicherter bei einem "isolierten Meniskusschaden" ohne Begleitverletzungen am Kapsel-Band-Apparat als Unfallfolge keinen Anspruch auf Heilbehandlungsmaßnahmen durch die Berufsgenossenschaft hat.
Der 1959 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte von der beklagten
Berufsgenossenschaft lehnt zu Recht Heilbehandlungsmaßnahmen aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung ab
Seine deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte ebenfalls keinen Erfolg. Der vom Kläger geschilderte Unfallhergang sei nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits dem Grunde nach nicht geeignet gewesen, einen Riss des Innenmeniskus rechts zu bewirken. Denn es sei schon nicht zu einem Anpralltrauma auf das rechte Kniegelenk gekommen. Außerdem seien die Erstbefunde der Durchgangsärztin in Bezug auf die Kniegelenke unauffällig gewesen. Außerdem stehe der Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs der fehlende Nachweis von Begleitverletzungen am Kapsel-Band-Apparat entgegen. Es entspreche herrschender medizinisch-wissenschaftlicher Lehrmeinung, dass es den "isolierten Meniskusriss" ohne verletzungsspezifische Begleitverletzungen an anderen Strukturen des betroffenen Kniegelenks nicht gebe. Dies sei bereits aus anatomischen Gründen ausgeschlossen. Zu Recht habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 23371
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