wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012
S 1 SO 2641/12 -

Kosten für Todesanzeige, Kondolenzmappe und Schmuckurne sind keine "erforderlichen" Aufwendungen für Beerdigung

Aufwendungen müssen mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sein

Aufwendungen für Todesanzeige, Kondolenzmappe und Schmuckurne gehören nicht zu den erforderlichen Kosten einer Bestattung im Sinne des Sozialhilferechts. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger, Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von dem beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme weiterer Kosten der Bestattung seiner verstorbenen Ehefrau aus Mitteln der Sozialhilfe, insbesondere für eine Todesanzeige, eine Kondolenzmappe sowie für eine Schmuckurne anstelle einer einfach gestalteten Urne. Antrag und Widerspruch blieben insoweit erfolglos.

Sozialhilfeträger muss nach dem Gesetzeswortlaut nur für die Bestattung "erforderlichen" Kosten übernehmen

Auch die deshalb zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass im Rahmen der Sozialhilfeleistungen nach dem Gesetzeswortlaut nur die Kosten übernahmefähig seien, die für die Bestattung "erforderlich" gewesen seien. Der Begriff der "erforderlichen Kosten" impliziere dabei geringere Kosten als sie für eine "standesgemäße" Beerdigung anfielen. Die "Erforderlichkeit" von Bestattungskosten beurteile sich nach einem objektiven Maßstab. Erforderliche Kosten seien deshalb nur diejenigen, die üblicherweise für eine würdige und den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfielen und die unmittelbar der Bestattung unter Einschluss der ersten Grabherrichtung dienten. Die Aufwendungen müssten mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sein. Nicht ausreichend seien Kosten für solche Maßnahmen, die nur anlässlich des Todes entstünden, also nicht final auf die Bestattung selbst ausgerichtet seien. Zu den nicht erforderlichen Kosten gehörten deshalb die Aufwendungen für die üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feierlichkeiten, unter anderem die Kosten für Todesanzeigen und die Aufwendungen für eine Kondolenzmappe. Da der Begriff der "Erforderlichkeit" der Kosten der Bestattung in § 74 SGB XII sich sowohl auf die Art der Kosten als auch auf die Höhe beziehe, seien auch Aufwendungen für eine Schmuckurne nicht "erforderlich", sondern vom Sozialhilfeträger nur im Umfang der Kosten für eine einfache Urne zu übernehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14651 Dokument-Nr. 14651

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14651

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?