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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urne“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.07.2018
- 7 K 1569/16 -
Kein Anspruch auf Umbettung der Urne der Mutter in Reihengrab des vorverstorbenen Vaters
Friedhofssatzung und Schutz der Totenruhe lassen Umbettung nicht zu
Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Anspruch auf Umbettung der Urne der verstorbenen Mutter in Reihengrab des vorverstorbenen Vaters verneint. Das Gericht verwies darauf, dass eine Umbettung auf Gründen der Totenruhe unzulässig sei. Zudem stünden einer Umbettung ohnehim die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Aachen entgegen. Danach sind Umbettungen von Verstorbenen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte innerhalb der Stadt Aachen nicht zulässig.
Im zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger erfolglos bei der Stadt Aachen, die Urne seiner Mutter, die im Juni 2016 auf dem städtischen Friedhof BA6 in Aachen-Richterich in einem Urnenreihengrab bestattet wurde, in das Reihengrab seines auf demselben Friedhof im Jahr 1972 erdbestatteten Vaters umbetten zu lassen.Die Klage hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Aachen verwies darauf, dass die Klage bereits unzulässig sei. Der Kläger habe bei der Stadt Aachen nicht den erforderlichen Antrag auf Umbettung der Urne seiner Mutter in das Grab seines Vaters gestellt. Zwar habe er mit Schreiben vom 5. Juni... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31.01.2018
- 4 N 17.1197 -
Zweijährige Ruhefrist für Urnenbestattungen zulässig
Umbettung einer Urne aus individueller Grabstätte in anonymes Sammelgrab verstößt nicht gegen postmortalen Achtungsanspruch
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelung in einer Friedhofssatzung, die für Urnenbestattungen eine Ruhefrist von zwei Jahren vorsieht, gültig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren wurde der Normenkontrollantrag einer Olchinger Bürgerin abgelehnt. Die Antragstellerin hatte eingewandt, dass die zweijährige Ruhefrist zu kurz sei. Sie verstoße sowohl gegen den postmortalen Würdeschutz als auch gegen das gesetzliche Gebot, mit Aschenresten so zu verfahren, dass das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werde. Aschenreste... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.06.2017
- V R 3/17 und V R 4/17 -
Einräumung von Liegerechten in einem Begräbniswald kann umsatzsteuerfrei sein
Für Steuerfreiheit müssen räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein kann. Erforderlich ist hierfür, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind.
In der Sache V R 3/17 hatte der Kläger als Betreiber eines Urnenbegräbniswaldes, der einer gemeindlichen Friedhofssatzung unterlag, Interessenten sogenannte Liegerechte (Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche) an Familien- oder Gruppenbäumen für Zeiträume von 20 bis 99 Jahren eingeräumt.Der Bundesfinanzhof bestätigte die vom Finanzgericht angenommene Steuerfreiheit nach... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.05.2017
- 7 K 9781/16.TR -
Kein Anspruch auf Umbettung einer Urne bei nicht möglicher Einhaltung von Mindestruhezeiten
Mindestruhefrist von 15 Jahren zur Gewährleistung des Schutzes der Totenruhe angemessen
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass kein Anspruch auf Umbettung einer Urne besteht, wenn die in einer Friedhofssatzung für nachträglich beigesetzte Asche festgesetzte Mindestruhezeit nicht eingehalten werden kann.
Dem Fall zugrunde lag ein im Geltungsbereich der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Freudenburg entstandener Streit über die Umbettung einer Urne. Die Tochter einer im April 2015 verstorbenen Frau begehrte die Umbettung der Urne ihrer Mutter in das Reihengrab ihres bereits im Dezember 2004 verstorbenen Vaters. Dies wurde seitens der Ortsgemeinde Freudenburg unter Hinweis darauf, dass... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 03.08.2016
- AN 4 K 16.00882 -
Schutz der Totenruhe wiegt schwerer als Wunsch der Angehörigen auf Umbettung der Urne
Einschränkung des Rechts auf Totenfürsorge stellt keinen wichtigen Grund für Umbettung dar
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass der Schutz der Totenruhe gegenüber dem Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge grundsätzlich höher wiegt. Das Gericht wies daher die Klage einer Tochter auf Genehmigung der Umbettung der Urne der verstorbenen Mutter auf einen anderen Friedhof ab.
Die in Thüringen ansässige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte die Überführung der Urne von Ansbach an ihren Wohnort, um sich dort besser um das Grab ihrer Mutter kümmern zu können. Es sei zudem der Wunsch der Verstorbenen gewesen, dass die Asche im Falle eines Rückzugs in ihre Heimat mitgenommen werde. Die Klägerin selbst ist 1988 aus der damaligen DDR in die Bundesrepublik... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Berlin , Urteil vom 14.11.2013
- S 88 SO 1612/10 -
Bestattungsunternehmen erhält keinen Zuschuss des Sozialamtes für Urnenbeisetzung bei ungeklärter Kostenübernahme für Beerdigung
Privatrechtliche Verpflichtung zur Bestattung ohne vorherige Absicherung finanzieller Fragen stellt ein nicht auf den Sozialhilfeträger abzuwälzendes unternehmerisches Risiko dar
Ein Bestattungsunternehmen, das sich bereits zu Lebzeiten der Verstorbenen vertraglich verpflichtet hatte, deren Urnenbegräbnis durchzuführen, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss des Sozialamtes, wenn das Erbe der Toten die Beerdigungskosten wider Erwarten doch nicht abdeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Schon mehr als vier Jahre lagert die Urne mit der Asche einer Berlinerin bei einem Bestattungsunternehmen, weil unklar ist, wer die Kosten der Beisetzung zu tragen hat. Im November stellte das Sozialgericht Berlin durch ein inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil zumindest eins klar: Das Sozialamt muss die Beerdigung nicht bezahlen.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012
- S 1 SO 2641/12 -
Kosten für Todesanzeige, Kondolenzmappe und Schmuckurne sind keine "erforderlichen" Aufwendungen für Beerdigung
Aufwendungen müssen mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sein
Aufwendungen für Todesanzeige, Kondolenzmappe und Schmuckurne gehören nicht zu den erforderlichen Kosten einer Bestattung im Sinne des Sozialhilferechts. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger, Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von dem beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme weiterer Kosten der Bestattung seiner verstorbenen Ehefrau aus Mitteln der Sozialhilfe, insbesondere für eine Todesanzeige, eine Kondolenzmappe sowie für eine Schmuckurne anstelle einer einfach gestalteten Urne.... Lesen Sie mehr
Landgericht Ansbach, Klagerücknahme vom 30.01.2012
- 1 S 1054/11 -
Wahl des Begräbnisortes richtet sich nach Willen des Verstorbenen
Auswahl des Bestattungsorts geht hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten über
Eine Mutter hat keinen Anspruch, die Urne ihres verstorbenen Sohnes von dessen Wohnort an ihren eigenen Wohnort verlegen zu lassen. Sofern der diesbezüglich letzte Wille des Verstorbenen nicht sicher ermittelt werden kann, geht die Auswahl des Bestattungsorts hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten – hier die Lebensgefährtin des Verstorbenen – über. Dies entschied das Landgericht Ansbachs und bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Ansbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde auf Veranlassung seiner Lebensgefährtin ein aus Baden-Württemberg stammender Mann, der von Frühjahr 2009 bis zu seinem Tod im Frühjahr 2010 mit seiner Lebensgefährtin in Dinkelsbühl zusammengelebt hatte, nach der Einäscherung auf dem Dinkelsbühler Friedhof beigesetzt.Die Mutter des Verstorbenen klagte gegen die Lebensgefährtin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 11.10.2011
- 1 K 990/11.TR -
Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück
Verbundenheit zu Grundstück oder Natur begründet keinen Härtefall für Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes
In Rheinland-Pfalz besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Verstreuens von Totenasche auf einem privaten Grundstück. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte beim beklagten Landkreis Trier-Saarburg beantragt, ihm die Genehmigung zu erteilen, die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem in seinem Eigentum stehenden Waldgrundstück verstreuen zu lassen, da er seine sterblichen Überreste nicht an einem bestimmten Ort aufbewahrt wissen, sondern der Natur zuführen wolle. Der Landkreis hat... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2011
- VG 21 K 145.11 -
Umbettung einer Friedhofsurne nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig
Umzug der Angehörigen für Umbettung und Störung der verfassungsrechtlich geschützten Totenruhe nicht ausreichend
Die Umbettung einer Friedhofsurne ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Das Interesse an einer Umbettung wegen Umzugs der Angehörigen überwiegt dabei die verfassungsrechtlich geschützte Totenruhe nicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger im Dezember 2005 die Bestattung seiner verstorbenen Großmutter in einem Urnengrab des städtischen Friedhofs in Berlin-Adlershof in Auftrag gegeben und ein 20-jähriges Nutzungsrecht hieran erhalten. Nachdem er Ende 2010 seinen Wohnsitz nach Friesland verlegt hatte, beantragte er beim Friedhofsamt Tempelhof-Schöneberg die Zustimmung zur... Lesen Sie mehr
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