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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.11.2012
- S 11 SO 142/12 -
Kein Anspruch auf Zuschuss für Pkw bei Fahruntüchtigkeit der Hilfeempfängerin
Patientin mit Panikstörung und stressbedingtem Schwindel im Sitzen zum Fahrzeugführen ungeeignet
Eine Sozialhilfeempfängerin, die an einer Panikstörung und stressbedingtem Schwindel im Sitzen leidet und auch davor Angst hat, in einem Auto zu sitzen, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss für ein Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe, um zum Arzt zu gelangen, Einkäufe zu erledigen oder Verwandte und Bekannte zu besuchen. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Die 46jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebt zusammen mit ihrem 17jährigen Sohn im Kreis Ludwigsburg. Diverse Geschäfte sind nur wenige hundert Meter entfernt. Zwei weitere ältere Kinder leben außer Haus und verfügen über ein
Klägerin kann Gewicht und damit verbundene Gehfähigkeit mittels eines Kuraufenthalts auf Kosten der Krankenkasse reduzieren
Ihren Antrag auf Finanzierung eines
Klägerin hält Teilnahme an Rehamaßnahmen ohne Auto für unmöglich
Mit ihrer Klage machte die Klägerin geltend, sich bei ihrer Krankenkasse bereits vergeblich um die Kostenübernahme für Fahrten zu Ärzten, zur Krankengymnastik und zu einer ambulanten Therapie in der Adipositas-Klinik bemüht zu haben. Schließlich wolle sie sich nach einer Rehamaßnahme wieder beruflich integrieren und ehrenamtlich engagieren. Ohne
Gericht schließt sicheres Bedienen des Fahrzeugs durch Klägerin aus
Ihre Klage blieb erfolglos. Das Sozialgericht Karlsruhe verwies auf verschiedene medizinische Gutachten und einen Befundbericht des sie behandelnden Nervenarztes, wonach die Klägerin u.a. an einer Panikstörung und stressbedingtem Schwindel im Sitzen leide, und sie davor Angst habe, im
Hinweis zur Rechtslage:
§ 8 Eingliederungshilfe-Verordnung
(1) Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges gilt als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft [...]. Sie wird in angemessenem Umfang gewährt, wenn der behinderte Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist [...].
(2) Die Hilfe nach Absatz 1 kann auch als Darlehen gewährt werden.
(3) Die Hilfe nach Absatz 1 ist in der Regel davon abhängig, dass der Behinderte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Schwerstbehinderte Frau hat Anspruch auf Behinderten-Kfz
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012
[Aktenzeichen: L 2 SO 1378/11]) - Übernahme von Betriebs- und Unterhaltskosten für Kfz nur zum Zwecke der Teilhabe an der Gesellschaft
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: S 4 SO 4776/11])
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Dokument-Nr. 14760
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