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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 16.10.2018
- S 1 AL 3799/16 -
Kein Anspruch auf Insolvenzgeld bei bereits zum Vertragsabschluss bestehender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Arbeitgebers
Gewährung von Insolvenzgeld sichert nur Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers bei Vermögensverfall ab
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn Arbeitgeber von Anfang an zahlungsunfähig oder überschuldet war.
Im zugrunde liegenden Fall schloss der 1970 geborene Kläger mit der A. GmbH & Co. KG zum 1. Mai 2016 einen Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit als "Regional Sales Director" im Home-Office für eine monatliche Vergütung von monatlich 6.000 Euro brutto + 10 % Umsatzprovision zzgl. 13. und 14. Monatsgehalt. Im Anschluss hieran wurde jedoch weder Lohn gezahlt noch die zugesagte Ausstattung (Smartphone, Laptop und ein Firmen-Kfz mit einem Budget-Limit von 70.000 Euro) zur Verfügung gestellt. Kommanditistin der A. GmbH & Co. KG war die wegen Betrugs vorbestrafte L. In deren Privatwohnung befand sich der Unternehmenssitz. Das Mietverhältnis wurde mit einer Zahlungs- und Räumungsklage u.a. wegen Mietrückständen durch den Vermieter beendet. Über eigene Firmenräume verfügte die A. GmbH & Co. KG nicht, die von ihr eingestellten Arbeitnehmer arbeiteten jeweils von ihren privaten PCs aus. Der Geschäftsbetrieb wurde Mitte 2016 eingestellt. Ein zu verteilendes Vermögen war nicht vorhanden.
Arbeitsagentur verneint Anspruch auf Insolvenzgeld
Die Bundesagentur für Arbeit lehnte es ab, dem Kläger
Kein Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits bei Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit
Die hiergegen gerichtete Klage blieb vor dem Sozialgericht Heilbronn erfolglos. Die Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2019
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 26973
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