wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2017
2 Ws 45/17 -

Spielstraße: Schritt­geschwindig­keit im verkehrsberuhigten Bereich bedeutet nicht mehr als 10 km/h

Höhe der Schritt­geschwindig­keit richtet sich nicht nach örtlicher Gegebenheit oder Gefährdungslage

Schritt­geschwindig­keit in einem verkehrsberuhigten Bereich bedeutet nicht mehr als 10 km/h. Die Höhe der Schritt­geschwindig­keit bemisst sich nicht nach der örtlichen Gegebenheit oder Gefährdungslage. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer im November 2015 in einem verkehrsberuhigten Bereich mit einer Geschwindigkeit von 42 km/h. Das Amtsgericht Weißenfels sah darin eine fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h. Daher greife die Regelgeldbuße von 100 EUR. Das Gericht ging davon aus, dass angesichts der örtlichen Gegebenheit und dem Grad der Gefährdung die Schrittgeschwindigkeit maximal 15 km/h betrage. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein. Ihrer Ansicht nach betrage Schrittgeschwindigkeit höchstens 11 km/h. Daher habe der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten, so dass eine Regelgeldbuße von 160 EUR und ein Regelfahrverbot von einem Monat greifen müsse.

Schrittgeschwindigkeit beträgt maximal 10 km/h

Das Oberlandesgerichtgericht Sachsen-Anhalt entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h könne nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Bei einem Tempo von 15 km/h wäre ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der Läufer gewesen. Eine solche Geschwindigkeit könne damit nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit bezeichnet werden. Zudem lasse sich eine Überschreitung von 10 km/h am Autotacho feststellen. Auch könne jeder Autofahrer dieses Tempo problemlos einhalten. Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" könne auch nicht je nach örtlicher Gegebenheit oder dem Grad der Gefährdung unterschiedliche Geschwindigkeiten bezeichnen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Weißenfels, Urteil vom 05.12.2016
    [Aktenzeichen: 732 Js 205200/16]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 654
zfs 2017, 654

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26731 Dokument-Nr. 26731

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26731

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Yeah schrieb am 26.11.2018

Erst sinnlos rasen, dann sinnfrei klagen, dann berechtigt eine reingewürgt bekommen.

Karma, Bitch!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?