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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2009
- 3 M 433/08 -
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
Besuchsrecht der Besuchskommissionen gilt nur für Einrichtungen, die der psychiatrischen Krankenversorgung dienen
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle zum Umfang der Besuchsrechte der vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt gebildeten Besuchskommissionen bestätigt.
Die Antragstellerin, welche Trägerin eines Alten- und Pflegeheimes ist, hatte beim Verwaltungsgericht Halle beantragt, dass bis zu einer Entscheidung in dem noch beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Klageverfahren es dem
Alten- und Pflegeheime unterliegen nicht der Kontrolle durch Besucherkommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
Zum Hintergrund: Die Entscheidung ist für eine Vielzahl von Alten- und Pflegeheimen im Land Sachsen-Anhalt von Bedeutung. Im dem Rechtsstreit war die Frage aufgeworfen worden, ob „normale“ Alten- und Pflegeheime neben der Überwachung durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen noch einer weiteren Kontrolle durch die Besuchskommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung unterliegen. Dies haben die Gerichte verneint. Eine Darstellung der Aufgaben des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und dessen Zusammensetzung sowie Berichte über die bisherige Tätigkeit sind im Internet unter www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 3/09 des OVG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2009
- Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 03.04.2009
[Aktenzeichen: 1 B 31/08 HAL]
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Dokument-Nr. 7793
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