wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2011
4 B 48/11 u.a. -

OVG Nordrhein-Westfalen: Ordnungsbehörden dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler vorgehen

Im Gesetz vorgesehene Erlaubnispflicht unabhängig vom Bestand des Staatsmonopols für Sportwetten gültig

Die Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen dürfen weiterhin mit Untersagungsverfügungen gegen private Wettbüros vorgehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung in der Sache fortgeführt.

In den zugrunde liegenden Streitfällen vermitteln die betroffenen Wettbüros Sportwetten an im Ausland ansässige oder konzessionierte Unternehmen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder und dem nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz ist die Veranstaltung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen jedoch dem Land vorbehalten; zur Vermittlung an die staatliche Lotteriegesellschaft sind ausschließlich zugelassene Annahmestellen befugt. Die privaten Sportwettenveranstalter und –vermittler halten dieses Staatsmonopol für verfassungs- und europarechtswidrig. Über einige der damit zusammenhängenden Fragen haben unlängst das Bundesverwaltungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, ohne sich allerdings abschließend zur Rechtmäßigkeit des Monopols und des Glücksspielstaatsvertrages zu äußern.

Privaten Wettvermittler nicht im Besitz einer für ihre Tätigkeit erforderlichen Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz führte aus, dass das Staatsmonopol nach vorläufiger Einschätzung verfassungsgemäß sei und die Frage seiner Vereinbarkeit mit dem Europarecht jedenfalls in den Eilverfahren offen bleiben könne. Für den Ausgang dieser Verfahren sei entscheidend, dass derzeit weder die ausländischen Wettveranstalter noch die privaten Wettvermittler im Besitz einer für ihre Tätigkeit erforderlichen Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht seien. Die im Gesetz vorgesehene Erlaubnispflicht gelte unabhängig davon, ob das Staatsmonopol für Sportwetten Bestand habe oder nicht. Selbst wenn man das Staatsmonopol außer Acht lasse, hätten die ausländischen Wettveranstalter und die privaten Wettvermittler keinen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse. Insbesondere sei zweifelhaft, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das zulässige Wettangebot eingehalten würden. So werde in der Praxis vielfach gegen das Verbot verstoßen, Sportwetten während des laufenden Sportereignisses zu veranstalten bzw. zu vermitteln (so genannte Live-Wetten); auch würden verbotener Weise Sportwetten im Internet angeboten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausland | Erlaubnis | Glücksspiel | Internet | Sportwetten | Sportwettenmonopol | Untersagung | Wettbüro

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11441 Dokument-Nr. 11441

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11441

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung