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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2009
- 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07 -
Staatliches Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Grundgesetz und Europarecht vereinbar
Beschränkungen von Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zur Bekämpfung von Wettsucht rechtmäßig
Die Untersagungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen private Sportwettbüros sind rechtmäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Das Regierungspräsidium hatte den Betrieb von Wettbüros in Mannheim und Pforzheim untersagt, in denen
Sportwettenmonopol verstößt nicht gegen europäisches Wettbewerbsrecht
Die Berufung der Kläger blieb vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Nach dem am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung und Vermittlung von
Erste Entscheidung nach Ablauf der Übergangsfristen
Der Verwaltungsgerichtshof hat - nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2008 - mit diesen Urteilen als erstes Oberverwaltungsgericht in Deutschland in Hauptsacheverfahren zur Rechtmäßigkeit des durch den Glücksspielstaatsvertrag begründeten Sportwettenmonopols nach Ablauf der Übergangsfristen zum 31.Dezember 2008 entschieden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2009
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 8913
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