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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2020
- 1 B 635/20 -
Präsidentenstelle des OLG Köln darf nicht mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
Dienstliche Beurteilung des ausgewählten Bewerbers nicht tragfähig
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20. April 2020 zurückgewiesen, mit dem die Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig untersagt worden war.
Neben dem ausgewählten
Dienstliche Beurteilung des ausgewählten Bewerbers stellt keine tragfähige Grundlage für eine Auswahlentscheidung dar
Zur Begründung seines Beschlusses hat das OVG ausgeführt: Das Verwaltungsgericht habe zu Recht angenommen, dass die dienstliche Beurteilung des Beigeladenen nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhe und deshalb keine tragfähige Grundlage für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29181
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