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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2013
4 ME 204/13 -

OVG Lüneburg: Meldedatenabgleich bei Rundfunkbeitrag rechtmäßig

NDR mit Beschwerde erfolgreich

Der gesetzlich vorgesehene einmalige Meldedatenabgleich auf Grundlage des Rundfunkbeitrags­staatsvertrags ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden.

Das OVG Lüneburg gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September 2013 statt. Die Göttinger Richter hatten Teile der Datenübermittlung für unzulässig erklärt. Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf hin, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten waren in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.

Mit Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen Gerichtsentscheidungen die Regelungen des einmaligen Meldedatenabgleichs bestätigt, darunter der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Urteil v. 18.04.2013 - Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 -) sowie verschiedene Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: ra-online, NDR (pm)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Meldedatenabgleich | Rundfunkbeitrag

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Dokument-Nr.: 16749 Dokument-Nr. 16749

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Kommentare (2)

 
 
Michael schrieb am 06.10.2014

Bin ich ganz gespannt, ob die Politbüro in der Bundestag auch GEZ zahlen haben. Oder die Chefs v. Deutsche Bank uzw.

Anna antwortete am 06.10.2014

Niemals ! bist Du blöd....

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