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Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2008
7 U 132/07 -

Falschangabe über Spritverbrauch: Mercedes zahlt Entschädigung für erhöhten Spritverbrauch

Motor schluckt 9 % mehr

Mercedes Benz entschädigt einen Autokäufer, dessen Fahrzeug mehr Sprit verbraucht, als der Konzern angegeben hatte. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer Online-Ausgabe vom 20.11.2008.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann bei Mercedes Benz ein Dieselauto im Wert von 62.000,- Euro gekauft. Bald merkte er, dass das Fahrzeug mehr Sprit verbrauchte, als Mercedes angegeben hatte. Er klagte deshalb auf Schadensersatz. Vor Gericht bestätigten zwei Gutachter, dass der Wagen ca. neun Prozent mehr Sprit verbrennt, als vom Hersteller versprochen war.

Das Landgericht Stuttgart sprach deshalb dem Kläger eine Entschädigung zu. Gegen dieses Urteil legte Mercedes Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ein.

Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass Mercedes nunmehr die Berufung zurückgenommen hat. Der Mann erhält nun einmalig 2500,- EUR sowie 0,8 Ct. pro gefahrenem Kilometer.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2008
Quelle: ra-online (pt)

Vorinstanz:
  • Landgericht Stuttgart, Urteil
Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht

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Dokument-Nr.: 7038 Dokument-Nr. 7038

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