die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kraftstoffverbrauch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016
- 15 O 425/13 -
Kaufpreisrückerstattung aufgrund überhöhten Kraftstoffverbrauchs eines Neuwagens
Käufer kann Reproduzierbarkeit der im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Testbedingungen erwarten
Können die in einem Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswerte eines Neuwagens unter Testbedingungen nicht reproduziert werden, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dem Käufer steht in diesem Fall etwa ein Kaufpreisrückzahlungsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen des Benzinmehrverbrauchs zu. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Neuwagen zum Preis von fast 16.000 Euro bei einem gewerblichen Autohändler im April 2013 bemängelte die Käuferin einen überhöhten Kraftstoffverbrauch. Sie führte an, dass die im Verkaufsprospekt angegebenen Werte unzutreffend seien. Sie klagte daher nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung eines Schadensersatzes wegen des Benzinmehrverbrauchs.Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und somit ein Anspruch auf Rückzahlung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.06.2015
- 2 U 163/14 -
Überhöhter Kraftstoffverbrauch muss nicht immer Mangel darstellen
Kfz-Käufer muss nach Tabellenwerten ermittelten Spritverbrauch hinnehmen
Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach "Richtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerte", liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10 % übersteigenden Spritverbrauch ergibt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2009 leaste der Kläger aus Gevelsberg einen beim beklagten Autohaus aus Dortmund für 30.290 Euro gekauften Neuwagen Dodge Nitro SXT mit 2,8 l Dieselmotor. Der dem Kauf zugrunde liegende Prospekt wies Verbrauchswerte von innerorts 11,7 l/100 km, außerorts 7,5 l/100 km und kombiniert 9,0 l/100 km aus, ermittelt nach "dem vorgeschriebenen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2015
- 28 U 165/13 -
Kleineres Tankvolumen als im Ausstellungskatalog angegeben stellt keinen Mangel dar
Nicht erreichbare Kraftstoff-Restmenge dient dem Schutz des Motors
Ein Porsche mit einem laut Ausstellungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tankvolumen ist nicht mangelhaft, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 l und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 l Kraftstoff keine Restreichweite mehr anzeigt und wenn die letzten 3,3 l im Tank für die Kraftstoffversorgung des Motors nicht zur Verfügung stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Dortmund erwarb im Mai 2011 beim beklagten Autohaus in Holzwickede einen Porsche 911 Turbo S Cabriolet zum Preis von ca. 176.500 Euro mit einem laut Ausstattungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tank. Kurze Zeit nach der Fahrzeugübergabe bemängelte der Kläger, dass der Bordcomputer nach einem Verbrauch von 59 l Kraftstoff eine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.03.2014
- 5 U 70/12 -
Kraftstoffmehrverbrauch eines Neuwagens kann bei Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit einen Sachmangel darstellen
Voraussetzung ist Beschaffenheitsvereinbarung über tatsächlichen Kraftstoffverbrauch oder Unrichtigkeit der Messwerte
Ein Kraftstoffmehrverbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Sachmangel darstellen. Dies erfordert aber eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Eine solche kann darin liegen, dass der vereinbarte tatsächliche Kraftstoffverbrauch nicht den Tatsachen entspricht oder die angegebenen Messwerte unrichtig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 kaufte eine Frau einen Neuwagen. Dies tat sie nach ihrer Behauptung unter anderem wegen der günstigen vom Hersteller angegebenen Verbrauchsdaten des Fahrzeugs und dem entsprechenden Hinweis des Verkäufers, dass das Fahrzeug mit dem angegebenen Verbrauch genau das Richtige für sie wäre. Da der tatsächliche Verbrauch aber höher... Lesen Sie mehr
Landgericht Bochum, Urteil vom 12.04.2012
- 4 O 250/10 -
Neuwagenkauf: Gericht erkennt zu hohen Kraftstoffverbrauch als Mangel an
Zu hoher Spritverbrauch berechtigt zum Vertragsrücktritt / Autohaus muss Wagen zurücknehmen
Ein Autokäufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn sein Neuwagen unter Testbedingungen über zehn Prozent mehr Sprit verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der spätere Kläger Ende 2009 einen Neuwagen gekauft. Schon bald stellte er fest, dass sein Wagen erheblich mehr Super auf 100 km schluckte, als ihm im Verkaufsprospekt versprochen worden war. Wesentlich für die Kaufentscheidung des Klägers war ein Prospekt, welcher eine Produktbeschreibung des Kraftfahrzeugs enthielt. In diesem war unter der Überschrift... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.02.2013
- I-28 U 94/12 -
Autokäufer bei zu hohem Kraftstoffverbrauch zum Rücktritt berechtigt
Höherer Verbrauchswert muss aber erheblich sein (10 %)
Stellt sich nach dem Autokauf heraus, dass das Fahrzeug tatsächlich einen höheren Verbrauchswert als angegeben hat, so kann der Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der höhere Verbrauchswert muss aber erheblich (mind. 10 %) sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger aus Herne Ende 2009 beim beklagten Autohaus in Bochum einen neuen Pkw Renault Scénic 2.0 16 V zum Preis von ca. 20.300 Euro erworben. Das Verkaufsprospekt bewarb das Fahrzeug (ohne Zusatzausstattung) mit nach dem Messverfahren gem. EU-Richtlinie RL 80/1268/EWG ermittelten Kraftstoffverbrauchswerten. Nachdem der Beklagten keine Nachbesserung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
- I ZR 190/10 -
Verkaufsangebot für einen Vorführwagen muss auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch enthalten
Bundesgerichtshof zur "Neuwagen"-Eigenschaft eines Vorführwagens
Die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, kann auch für Vorführwagen gelten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagte bot am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform ein Fahrzeug an, das u.a. wie folgt beschrieben war: "Vorführfahrzeug …, EZ 3/2009, 500 km". Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen, wie sie § 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) für die Werbung für "neue Personenkraftwagen" vorsieht, enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.10.2010
- 9 U 518/10 -
Oberlandesgericht Koblenz: Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß anbieten
Vorführwagen ist kein Neuwagen
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen“ nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bot die Beklagte, eine Autohändlerin aus dem Raum Mainz, am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform einen Pkw Peugeot 207 zum Verkauf an. Die Anzeige enthielt unter anderem die Angaben „Vorführfahrzeug, Erstzulassung 3/2009, 500 km“. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zum Kohlendioxidausstoß des Fahrzeugs enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2008
- 7 U 132/07 -
Falschangabe über Spritverbrauch: Mercedes zahlt Entschädigung für erhöhten Spritverbrauch
Motor schluckt 9 % mehr
Mercedes Benz entschädigt einen Autokäufer, dessen Fahrzeug mehr Sprit verbraucht, als der Konzern angegeben hatte. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer Online-Ausgabe vom 20.11.2008.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann bei Mercedes Benz ein Dieselauto im Wert von 62.000,- Euro gekauft. Bald merkte er, dass das Fahrzeug mehr Sprit verbrauchte, als Mercedes angegeben hatte. Er klagte deshalb auf Schadensersatz. Vor Gericht bestätigten zwei Gutachter, dass der Wagen ca. neun Prozent mehr Sprit verbrennt, als vom Hersteller versprochen war.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2007
- VIII ZR 19/05 -
Neuwagenkauf: Auto, das geringfügig mehr Sprit verbraucht als der Hersteller versprochen hat, kann nicht umgetauscht werden
Wert des Neuwagens wird nur unerheblich gemindert
Der Käufer eines Neuwagens kann nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn der Kraftstoffmehrverbrauch weniger als zehn Prozent, bezogen auf die Herstellerangaben, beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein Käufer einen Neuwagen. Nach einigen Fahrten stellte er fest, dass der Kraftstoffverbrauch nicht den Herstellerangaben entsprach. Er verbrauchte etwas mehr Sprit als der Hersteller versprochen hatte. Er sah dies als Mangel an und wollte das Fahrzeug daher umtauschen. Der Händler verweigerte den Umtausch.Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof.... Lesen Sie mehr