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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.08.2011
- 201 Kart 2/11 -
OLG Stuttgart hebt Verfügung im Missbrauchsverfahren der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg gegen die Energie Calw GmbH auf
Gericht hält Missbrauchskontrolle trotz Verfügungsaufhebung für gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg gegen die Energie Calw GmbH aufgehoben.
Im vorliegenden Fall ist der Verfügung wegen einem so genannten Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 32 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergangen.
Tarif-Wasserkunden sollten laut Verfügung nicht mehr als 1,82 Euro je Kubikmeter zahlen
Mit dieser Verfügung sollte die
OLG: Preismissbrauchskontrolle von Landeskartellbehörde nicht genügend vorgenommen
Der Kartellsenat konnte die Prüfmethodik der
OLG: Missbrauchskontrolle bei Energie Calw GmbH trotz Aufhebung angebracht
Zur Missbräuchlichkeit der von der
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (auszugsweise)
§ 19 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
(2) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt
1. ohne
(4) Ein
...
2. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen; ...
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12196
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