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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.03.2019
- 11 WF 19/19 -
Nacheheliche Abfindungsleistung nach marokkanischem Recht stellt kein Trennungsunterhalt dar
Ehegatte kann in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen
Eine nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlte Abfindungsleistung stellt kein Trennungsunterhalt dar. Die Ehefrau kann daher in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 wurde ein Ehepaar in
Amtsgericht hielt Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt für unzulässig
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hielt den Antrag auf Zahlung von
Oberlandesgericht bejaht Zulässigkeit des Unterhaltsantrags
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Bei der durch das marokkanische Gericht ausgeurteilten Zahlung handele es ich nicht um
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Beschluss vom 27.12.2018
[Aktenzeichen: 2 F 26/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 420 NJW-Spezial 2019, 420
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Dokument-Nr. 28924
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