Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2020
- 11 UF 100/20 -
Schenkung von Schwiegereltern: Keine Rückforderung bei Immobilie als Renditeobjekt
Kein direkter Zusammenhang zwischen Schenkung und Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine von den Schwiegereltern geschenkte Immobilie als Renditeobjekt im Gegensatz zum genutzten Familienheim nach einer Trennung nicht zu einer Rückforderung gegenüber dem ehemaligen Schwiegersohn führt.
Im hier vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihrer Tochter und deren Mann 2013 eine Eigentumswohnung in Köln geschenkt. Die beiden bewohnten die Wohnung nicht selbst - sie lebten in Osnabrück -, sondern vermieteten sie. 2015 kam es zur Trennung, 2017 zur Scheidung der Eheleute.
AG: "Wegfall der Geschäftsgrundlage" nicht gegeben
Die Klägerin verlangte 37.600 Euro vom Ehemann. Sie argumentierte, es liege ein sog. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" vor: Der Grund für die
Schenkung schuldet keine Gegenleistung
Das OLG Oldenburg hat die Auffassung des AG Osnabrück bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat es sich um eine
Kein direkter Zusammenhang zwischen Schenkung und Ehefortbestand
Im vorliegenden Falle aber sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30493
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30493
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.