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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.10.2012
- 6 U 93/12 -
Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren
Angefallene Reparaturkosten werden durch vertragliche Konstruktion zu Unrecht vollständig der Versicherung aufgebürdet
Ein Autoverglaser darf bei Reparatur von Steinschlagschäden seinen Kunden keinen verdeckten, der Versicherung verschwiegenen Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im konkreten Fall hatte der Autoverglaser Kunden gegen das Versprechen, für 12 Monate einen Werbeaufkleber auf ihrer
Versicherungsunternehmen rügt wettbewerbswidriges Verhalten
Gegen diese Praxis hatte ein Versicherungsunternehmen auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Ersatz der Abmahnkosten geklagt. Die Klägerin ging von einem wettbewerbswidrigen Verhalten aus, das auch als zumindest versuchter Betrug gewertet werden könne. Die Beklagte machte dagegen geltend, es sei branchenüblich, den Kunden Preisnachlässe in Höhe der Selbstbeteiligung einzuräumen; zudem sei dem Versicherer kein Schaden entstanden.
Beanstandete Abrechnungspraxis stellt Betrug zu Lasten des Versicherers dar
Dies sah das Landgericht Köln anders und gab der Klage statt. Im Berufungsverfahren fasste die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- Übernahme der Selbstbeteiligung durch Werkstatt unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2006
[Aktenzeichen: 6 U 7/06]) - Erstschaden trotz Erstattung durch Versicherung noch nicht repariert - zweites Mal kassieren bei erneutem Schadensfall?
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.04.2011
[Aktenzeichen: 271 C 10327/10])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 746, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2012, 746 (Rainer Heß und Michael Burmann)
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Dokument-Nr. 14412
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